Bitkom trommelt gegen die Privatkopie im Online-Zeitalter

Der IT-Branchenverband setzt im Online-Bereich nur noch auf ein DRM-gestütztes Vergütungssystem und lehnt Kopierabgaben auf PCs und Drucker strikt ab.

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Die Privatkopie hat laut dem Branchenverband Bitkom im Internet ihre Berechtigung verloren. Das ist der wichtigste Punkt eines Positionspapiers, das die Lobbyvereinigung der Informationswirtschaft am heutigen Freitag auf der CeBIT vorgestellt hat. "Keine Privatkopie und keine pauschale Vergütung im Online-Bereich", stellte Bitkom-Chef Bernhard Rohleder als Kernforderung auf. Stattdessen setzt der Verband auf eine flächendeckende Kontrolle von Online-Inhalten durch die umstrittenen Systeme zum Digital Rights Management (DRM). Über die Kopierschutz- und Überwachungstechnik sollen individuelle Vergütungen für Urheber abgerechnet werden. Pauschalabgaben für die Online-Nutzung von Inhalten, die laut dem Bitkom die Berechtigung für die Privatkopie waren, würden daher zu Doppelzahlungen der Verbraucher führen.

PCs und Drucker will der Bitkom ferner gänzlich aus dem Vergütungssystem heraushalten. Hier müsse das Kriterium der "Bestimmtheit" aufrecht erhalten werden, betonte Rohleder. Es könne nicht sein, dass grundsätzlich alle Geräte, mit denen sich Kopien erstellen lassen, vergütungspflichtig sein sollen. Andernfalls seien PCs und andere Multifunktionsgeräte hierzulande "nicht mehr zu verkaufen", warnte Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin der Imaging und Printing Group bei Hewlett-Packard Deutschland vor einer "unverantwortlichen" Regelung. Deutschland sei schon heute das einzige Land in Europa, in dem Abgaben auf Geräte und auf Leermedien fällig seien. Die Last für die Wirtschaft sei dadurch hierzulande dreimal so hoch wie in Frankreich. Die von der EU-Urheberrechtsrichtlinie angestrebte Harmonisierung sieht Stachelhaus damit als gescheitert an. Ulrich Kemp, Geschäftsführer Fujitsu Siemens Computer ergänzte kategorisch: "Der PC ist in seiner derzeitigen Ausformung kein Kopiergerät." Man rede von einer Pauschalabgabe von 30 bis 40 Euro pro Rechner, was den Markt kaputt machen würde.

Mit dem Eckpunktepapier möchte der Bitkom auf die gerade laufende zweite Reformstufe des Urheberrechts einwirken. Das Bundesjustizministerium übt sich dabei erstmals in einer neuen Form der "kooperativen Gesetzgebung", bei denen die unterschiedlichen Interessensvertreter von Anfang an ihre Sichtweise in einzelnen Arbeitsgruppen einbringen können. Dabei habe es auch bereits einige Annäherungen gegeben, erklärte Rohleder. Einig sei man sich etwa geworden, dass das Pauschalabgabensystem prinzipiell bis auf weiteres neben den neuen, individuellen Vergütungssystemen eine Daseinsberechtigung habe. Alle Seiten würden es auch als notwendig erachten, eine effektivere Schlichtungsinstanz zu schaffen. "Hier hören die Gemeinsamkeiten allerdings leider schon auf", konstatierte der Bitkom-Chef. Unerlässlich ist es seiner Meinung nach etwa auch, dass der Gesetzgeber maximale Vergütungs- und Prozentsätze festschreibt. Hier müsse Berlin "Farbe bekennen" und dürfen die Lösung solcher Kernproblem nicht wieder auf die Gerichte verlagern.

Mit seinen Forderungen sperrt sich der Bitkom vehement gegen Vorschläge zum Aufbau eines ausgeweiteten pauschalen Vergütungssystems für den Online-Bereich, mit dem Bürgerrechtsgruppen wie die Initiative Privatkopie.net oder jüngst auch die Grünen Online-Tauschbörsen von ihrem illegalen Charakter befreien und in Verwertungssysteme integrieren wollen. Hier wird das Justizministerium also selbst Position beziehen müssen im Referentenentwurf für die Novelle, der im Sommer vorliegen soll.

Teilunterstützung erhält der Verband dagegen bei seiner Anti-Haltung zu PC-Abgaben. Auch das Institut für Rechtsfragen der freien und Open Source Software (ifrOSS) sieht PCs in einem gerade veröffentlichten Positionspapier nicht als Geräte an, die gemäß dem geltenden Recht zur Vervielfältigung "bestimmt oder geeignet sind". Diese Definition trifft allein auf die verbauten Speichertechnologien wie CD-Brenner, Disketten- und Festplattenlaufwerke zu. Diese müssten aber "samt und sonders der Vergütungspflicht unterworfen werden", widersprechen die ifrOSS-Juristen dem Bitkom im Detail. Um Doppelabgaben zu vermeiden, sollten im Sinne einer gerechten Umverteilung der Vergütungsbelastung daher Speichergerätehersteller Ausgleichszahlungen an die PC-Hersteller entrichten. (Stefan Krempl) / (jk)