Passierschein A38 bald online? Bundestag stimmt für neues Onlinezugangsgesetz

In Deutschland sind viele Be­hör­den­gän­ge nach wie vor nicht digital möglich. Das soll sich mit Neu­auf­la­ge des On­li­ne­zu­gangs­ge­set­zes etwas ändern.​

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(Bild: Stokkete/Shutterstock.com)

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Deutschland unternimmt einen neuen Anlauf, den Menschen den Gang zum Amt zu ersparen und stattdessen digitale Dienste anzubieten. Der Bundestag verabschiedete am Freitag gegen die Stimmen der Union und der AfD eine Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes. Das "OZG 2.0" gibt den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und Organisationen das Recht, digitale Verwaltungsleistungen des Bundes vom Jahr 2028 an beim Verwaltungsgericht einzuklagen. Allerdings sind dabei "Schadensersatzansprüche und Entschädigungsansprüche" ausgeschlossen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte auf einer Pressekonferenz, das neue Gesetz sei ein echter Fortschritt für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. "So machen wir unser Leben einfacher und sicherer. Das ist ein sehr wichtiges digitales Upgrade für Deutschland." In seiner ersten Fassung sollte das Gesetz eigentlich schon einen digitalen Zugang zu den Dienstleistungen der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen garantieren, wurde dann aber fast ein Dreivierteljahr überarbeitet.

Die Union beklagte in der Bundestagsdebatte, dass die Ampelkoalition zu viel Zeit für eine Neuauflage des OZG benötigt habe. Die Koalition halte "einen Dornröschenschlaf beim Thema Staatsmodernisierung und Verwaltungsdigitalisierung", sagte die CDU-Abgeordnete Nadine Schön.

Das OZG 2.0 bezieht sich im engeren Sinn nur auf Bundesverwaltungen wie die Bundesanstalt für Arbeit oder das Amt für Ausbildungsförderung (Bafög). Es soll aber auch auf die Bundesländer und Kommunen ausstrahlen. Das Gesetz sieht vor, dass Bund und Länder in einem gemeinsamen Gremium in den kommenden zwei Jahren Standards entwickeln, die für alle Beteiligten verbindlich sind. Damit soll auch verhindert werden, dass in den Verwaltungen mehrfach Programme geschrieben werden, um dasselbe Problem zu lösen. Mit dem OZG 2.0 wird auch das Schriftformerfordernis in der Verwaltung abgeschafft.

Nach dem Willen der Ampel-Koalition soll auch die Infrastruktur für ein digitales Bürgerkonto nicht mehrfach angeboten werden, sondern sich auf das zentrale Bundeskonto (Bund-ID) konzentrieren. Bislang bieten auch einzelne Bundesländer digitale Bürgerkonten an.

Um die Akzeptanz der Bund-ID zu erhöhen, soll ein vereinfachtes Log-in beitragen, das sich den Gepflogenheiten beim Online-Banking annähert. Bislang müssen Anwender sich bei jeder Einwahl mit dem elektronischen Personalausweis ("ePerso") identifizieren. Künftig soll dies nur beim ersten Mal notwendig sein. Danach reicht auch eine Bestätigung durch biometrische Merkmale aus, etwa FaceID beim iPhone.

Der Digitalverband Bitkom begrüßte das OZG-Änderungsgesetz. "Die Koalition nimmt damit wichtige Weichenstellungen für eine wirklich digitale Verwaltung vor", erklärte Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst. "Künftig kann der Bund dafür sorgen, dass das digitale Rad auf kommunaler Ebene nicht immer wieder neu erfunden wird. Wir müssen uns von alleinstehenden Insellösungen verabschieden." Wintergerst forderte, der Bund müsse mehr Mittel für Investitionen in eine moderne IT-Infrastruktur bereitstellen.

Weniger positiv sah es der Industrie-Lobbyverband BDI. "Mit dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes verharrt Deutschland im digitalen Stillstand“, kritisierte Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. "Erst 2029 und nur vom Bund bereitgestellte Verwaltungsverfahren voll digital anzubieten, ist für die Industrie zu wenig. Die Wirtschaft benötigt bis spätestens 2026 eine voll digitalisierte Verwaltung", führte Plöger aus. Dem OZG-Änderungsgesetz fehle an Verbindlichkeit und Tempo.

(axk)