EU-Kommission will Verwertung von Urheberrechten vereinfachen

EU-Kommissar Frits Bolkestein meint, die Vermarktung von Rechten am geistigen Eigentum müsse in Europa vereinfacht werden; er fordert daher einheitliche Regeln für Verwertungsgesellschaften.

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Die Europäische Kommission schlägt eine gemeinsame Rechtsvorschrift für Verwertungsgesellschaften vor (PDF). Ihr scheint nämlich eine "gemeinschaftliche Regelung für die kollektive Rechtewahrnehmung und vor allem für die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften dringend geboten", wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Das sei eine der wichtigsten Schlussfolgerungen einer umfassenden Analyse aller mit der Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten verbundenen Fragen. Ein anderes Fazit lautet, dass vor dem Einsatz von DRM-Systemen deren Interoperabilität sowie die Akzeptanz bei allen Beteiligten, einschließlich der Verbraucher, gewährleistet sein muss.

Die Kommission will nun eine weitere Konsultation über ein Gesetzesvorhabens einleiten. Dazu will sie eine gemeinschaftsweite Lizenzierung von Nutzungsrechten diskutieren. Der für Binnenmarktfragen zuständige Kommissar Frits Bolkestein meint: "Wir müssen die Vermarktung der Rechte am geistigen Eigentum vereinfachen, um in diesem Bereich einen echten Binnenmarkt zu schaffen. Die Rechteinhaber und die gewerblichen Nutzer brauchen eine vernünftige und moderne Rechtewahrnehmung. Deshalb müssen wir in dieser Frage auch auf europäischer Ebene tätig werden."

Nach einer 2003 von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie werden mit der Verwertung von Urherberrechten mehr als 5,3 Prozent des Bruttoinlandprodukts der EU erwirtschaftet. Es existiere "ein solides gemeinschaftliches Regelwerk über die Rechte an geistigem Eigentum im engeren Sinn, das sieben Harmonisierungsrichtlinien umfasst". Auf dieser Grundlage müsse die Rechtwahrnehmung ausgestaltet werden, wenn der Binnenmarkt problemlos funktionieren soll. Für Musikanbieter wie Apple und Napster, die bisher nur in den USA aktiv sind, ist die derzeitige Situation problematisch, da sie sich mit den einzelnen Verwertungsgesellschaften und Rechteinhabern in den jeweiligen EU-Mitgliedsländern auseinander setzen müssen. (anw)