Michael Geist: ACTA muss multilateral werden

Für den kanadischen Rechtsprofessor Michael Geist ist das Anti-Counterfeiting Trade Agreement kein Handelsabkommen, sondern ein Abkommen zum Geistigen Eigentum. Mehr dazu erläutert er in einem Interview.

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Von
  • Monika Ermert

Michael Geist, Inhaber des Forschungslehrstuhls für Internet und E-Commerce-Recht an der Universität Ottawa, ist der vielleicht profilierteste Kritiker des geheim verhandelten Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ACTA. Geist hat sich früh für die Veröffentlichung der ACTA-Texte eingesetzt. Für ihn ist es kein Handelsabkommen, sondern ein Abkommen zum Geistigen Eigentum. Auch andere von den Verhandlungspartnern lange beschworene Wahrheiten zog Geist bei einer Anhörung in Brüssel Anfang der Woche in Zweifel. Morgen tritt er als Kronzeuge gegen ACTA auf einer von der neuseeländischen Registry InternetNZ organisierten Gegen-Veranstaltung unter dem Motto Public ACTA auf. In Wellington startet in der kommenden Woche Runde acht der offiziellen ACTA-Verhandlungen.

c't: Internetsperren im Stil des französischen "Three-Strikes-Modell" seien kein Thema, sagen die ACTA-Verhandlungspartner. Zu Anfang wurde manchen nationalen Parlamenten gar verkündet, das Internet sei kein Thema. Haben die ACTA-Verhandlungspartner uns angelogen?

Michael Geist: Sie haben uns in verschiedener Hinsicht in die Irre geführt. Zum Beispiel als sie sagten, dass es bei ACTA ausschließlich um die Durchsetzung bestehenden Rechts geht. Das ist einfach nicht wahr. ACTA wird auf die Gesetzgebung in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Effekte haben. Es geht hier um den Schutz von Labels – also nicht nur die raubkopierte CD oder DVD –, sondern auch die Verpackung. Wir sprechen über den Schutz von Rechten und über Verbote, Kopierschutzmechanismen zu umgehen. Angesichts dieser weit reichenden Regelungen werden nun auch vermehrt konstitutionelle Fragen gestellt.

Das heißt, es wird gefragt, ob ACTA ohne Vorarbeit in Parlamenten und ohne deren Aufsicht behandelt werden darf?

Ja. Ich fürchte, Parlamentarier werden ACTA, wenn es einmal verhandelt ist, nicht mehr stoppen. Wir haben gesehen, was im Falle von SWIFT passiert ist (Das Abkommen zur Weitergabe von Banktransaktionsdaten wurde vom EU-Parlament nachträglich abgelehnt, die Redaktion). Ich denke, was im Fall SWIFT passiert ist, wird eine Ausnahme bleiben. Können Sie sich vorstellen, dass am Ende US-Senatoren aufstehen und gegen ein Abkommen auftreten, das Produktfälschung eindämmen soll? Schwerlich, würde ich sagen.

Sie haben immer wieder hervorgehoben, ACTA sei auch deshalb ein Etikettenschwindel, weil "Produktfälschung" zwar im Titel steht, aber gerade in diesem Bereich wenig Verbesserungen durch ACTA zu erwarten sei. Stattdessen gehe es um das Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft. Was sagen Sie zu den Aussagen, Internetzugangssperren seien nicht verbindlich?

Es stimmt, im Text ist nicht davon die Rede, dass Internetsperren verbindlich werden. Aber in dem Text, der uns vorliegt, werden sie vorgeschlagen. Wir sollten uns keiner Illusion hingeben, dass die Sperren bloß optional sind. Sicher werden wir das Three-Strikes-Modell nicht heute bekommen. Aber in einigen Jahren werden Staaten, die ACTA implementieren, auf den Vorschlag verweisen, den sie unterzeichnet haben; die Provider werden letztlich alles tun, um Haftungsfreistellung zu bekommen. Nur so können sie wirtschaftlich funktionieren. In Kanada gibt es beispielsweise keine Notice-and-Take-Down-Vorschrift als Bedingung für die Haftungsfreistellung wie in den USA. Dennoch nehmen Anbieter Inhalte von ihren Servern, einfach, weil sie das Haftungsrisiko scheuen.

Was ist mit den Durchsuchungen von iPods oder Laptops an der Grenze? Die wurden immer von den Verhandlungsführern als Gerüchte abgetan. Sind Sie nach dem Entwurf möglich oder nicht? Im Text ist ja von der Möglichkeit die Rede, Dinge von geringfügiger Bedeutung auszuschließen?

Diese so genannten de-minimis-Regeln waren von Anfang an Gegenstand der Diskussion in den ACTA-Verhandlungen und es gibt mehrere Vorschläge dazu. Schon die jetzige Formulierung steht aber unter erheblichem Beschuss von Rechteinhabern. Sie pochen darauf, dass es inkonsistent wäre, einzelne Fälschungen, also etwa das nachgemachte Louis-Vuitton-T-Shirt, auszunehmen. Noch wissen wir nicht, ob die gegenwärtige Formulierung standhält. Was wäre, wenn ein Zollbeamter erklärte, dass ein Laptop ein kommerzielles Produkt sei und daher geprüft werden könne? Was soll ihn in der Praxis davon abhalten? Die Unterscheidung zwischen kommerziell und nicht-kommerziell ist ein anderes ACTA-Problem. Wir sollten nicht vergessen, dass die in den USA vorgeschriebenen gesetzlichen Geldstrafen in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle bei Filesharing von Privatnutern angewandt wurden.

Gibt es eigentlich bislang irgendwelche Vorschriften zu Internetsperren im kanadischen oder US-amerikanischen Recht?

Nein, bisher nicht.

Die Änderung nationaler Gesetze wird also einkalkuliert, obwohl dies weiterhin bestritten wird?

Ja. Kein Land kommt um Veränderungen herum. Auf die USA kommen möglicherweise die wenigsten Änderungen zu. Kanada dagegen müsste erhebliche Anpassungen vornehmen. Unser Land wird von den Verhandlungen um ACTA einerseits und denen um ein Canada Europe Trade Agreement (CETA), geradezu in die Zange genommen. Weil ein eigenes Urheberrecht noch fehlt, wird darüber nun von Grund auf debattiert. In Kanada wird inzwischen die Auffassung vertreten, dass wir ein eigenes Gesetz brauchen, um den Forderungen etwas entgegenzusetzen. CETA geht in seinen Forderungen sogar noch weiter als ACTA. Der Export eigener Gesetze in andere Länder ist allerdings gerade auch bei ACTA ein Hauptkritikpunkt.

Nur zehn Länder und die EU sitzen am Tisch.

Ein exklusiver Country Club legt die Bestimmungen fest, die anderen Ländern dann in bilateralen Verhandlungen aufgedrängt werden sollen. Denn ohne die Beteiligung von Ländern wie China oder Indonesien oder vieler anderer bringt ACTA im Bereich Produktpiraterie kaum Verbesserungen. Das eigentliche Ziel müsste sein, ACTA multilateral zu machen.

Verhandlungen etwa bei der World Trade Organisation wurden von den ACTA-Clubmitgliedern allerdings gerade für unmöglich erklärt.

Die World Intellectual Property Organisation (WIPO) hat ein eigenes Komitee, das sich mit der Durchsetzung von Geistigem Eigentum beschäftigt. Teilweise tagt der ACTA-Kreis unmittelbar vor oder nach dem WIPO-Komitee. So war es jedenfalls in Südkorea. Es ist bedenklich, dass die ACTA-Partner sich entschlossen haben, lieber in einer eigenen Arena zu spielen. Alle Versuche, die verschiedenen Interessen beim Geistigen Eigentum besser auszubalancieren, könnten mit ACTA enden. Wenn man sich die für ACTA geplanten neuen Institutionen ansieht, einen Rat der Mitgliedsländer und ein eigenes Sekretariat, sieht das sehr danach aus, als solle mindestens in diesem Bereich die WIPO abgelöst werden. Warum sollte man über die Durchsetzung von Geistigem Eigentum noch in der WIPO verhandeln, wenn man über ACTA Verhandlungen einfach umgehen kann?

Aktuell gibt es erhebliche Proteste gegen ACTA, aus verschiedenen Parlamenten, von betroffenen Branchen wie den E-Commerce-Anbietern oder Internet Service Providern, aber auch von Nicht-Regierungsorganisationen. Sie haben gesagt, die Parlamente werden ACTA nicht stoppen, ist es dann überhaupt noch aufzuhalten?

Ich glaube fast, dass die größte Herausforderung bei ACTA darin besteht, die vielen Differenzen auszuräumen, die noch zwischen den Verhandlungspartnern bestehen. Vielleicht muss man in den kommenden Monaten doch zu einem internationalen Vertrag allgemeinerer Natur zurückkehren, der den Ländern mehr Flexibilität bei der Implementierung lässt. Damit würden vielleicht viele Bedenken zu ACTA obsolet werden. Es ist auch möglich, dass die Verhandlungen wegen der Differenzen am Ende zum Stillstand kommen. Nach den nächsten zwei Verhandlungsrunden wissen wir mehr. (anw)