Neuer Anlauf zur Verbindungsdaten-Speicherung auf EU-Ebene

Die EU-Mitgliedsländer sollen die Speicherung aller Arten von Telekommunikationsverbindungsdaten für 12 bis 36 Monate sichern, um deren Weitergabe an die Behörden in der Gemeinschaft zu erleichtern.

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Von
  • Monika Ermert

Die EU-Mitgliedsländer sollen die Speicherung aller Arten von Telekommunikationsverbindungsdaten für 12 bis 36 Monate sichern, um deren Weitergabe an die Behörden in der Gemeinschaft zu erleichtern. Dieser Vorschlag zur umstrittenen Verbindungsdatenspeicherung, den Frankreich, Irland, Großbritannien und Schweden vorlegten, ist ein weiteres Ergebnis des Anti-Terrorgipfels der 15 Staatschefs im März. Die Staatschefs hatten mit ihrer Anti-Terror-Erklärung auf die Anschläge in Madrid reagiert.

Die britische Organisation Statewatch nennt den neuen Vorschlag zur Datenspeicherung ein Beispiel dafür, dass die Überwachungspläne über das eigentliche Ziel der Terrorismus-Bekämpfung hinausgehen. Nicht nur sollen die Verbindungsdaten alle Arten von Telefonie- und Datenkommunikation -- einschließlich Messaging-Diensten und Voice-over-IP-- erfasst werden, sondern möglicherweise auch die Vekehrsdaten von "Websitzungen". Auch sollen die ursprünglich auf ein Jahr angesetzte Speicherzeit noch einmal verlängert und Lokalisierungsdaten erfasst werden.

Besonders deutlich wird der Rundum-Präventivschlag aber besonders angesichts der schon im Titel des Rechtsaktes aufgeführten Ziele. Diese umfassen auch die "Prävention" von "Verbrechen und strafbaren Handlungen, einschließlich des Terrorismus". In einem Vorschlag aus dem Jahr 2002 waren noch 32 spezifische Vergehen als Voraussetzung für die Datenspeicherung aufgeführt.

Die Datenschützer in der Union hatten bereits den ersten Vorschlag scharf kritisiert. "Von unserer Seite besteht kein Bedarf, von unserer bereits geäußerten Haltung abzuweichen", sagte nun Ulrich Dammann, im Büro des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zuständig für Europäische und Internationale Angelegenheiten. Eine Aufbewahrung der Daten, die nicht funktionsbedingt ist und als reine Vorsichtsmaßnahme für mögliche spätere Ermittlungen der Sicherheitsbehörden dient, lehnen die Datenschützer ab. "In Deutschland ist diese Einschätzung bislang stabil geblieben", meint Dammann.

In dem neuen Entwurf zur Verbindungsdatenspeicherung räumen die EU-Offiziellen ein, dass das Recht auf Privatheit des Einzelnen berührt werden könne; elementare Rechte nach der Europäischen Menschenrechtskonvention seien aber nicht verletzt. Mitgliedsstaaten können sich in einzelnen Punkten (etwa bei der Aufbewahrung zum Zweck der Prävention) für liberalere Sonderregelungen entscheiden. (Monika Ermert) / (jk)