Abwrackprämie: Online-Reservierung startet am 30. März

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Von
  • ssu

Ab Montag dem 30. März 2009, "nicht jedoch vor 8.00 Uhr" morgens gelten für alle Antragsteller für die Abwrackprämie neue Regeln: Ab diesem Stichtag muss die Umweltprämie zwingend online reserviert werden. Dies teilte das für die Bearbeitung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) heute mit. Ab diesem Tag werde die Behörde keine neuen Anträge in Papierform mehr akzeptieren, heißt es weiter.

Das mit dem 30. März dem eigentlichen Antrag vorgeschaltete Reservierungsverfahren berücksichtigt die Interessen jener Autokäufer, die einen Neuwagen mit Lieferfrist bestellen. Nach der ursprünglichen Regelung hätten sie die "Umweltprämie" erst am Tag der Zulassung des Neuwagens beantragen können.

Bis Ende März soll ein neues Online-Formular "UMP-Neu" auf der Website des BAFA erscheinen – bislang ist dieses nicht abrufbar. Für die Reservierung müsse man ferner eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der verbindlichen Bestellung im PDF-Format hochladen, teilt die Behörde weiter mit. Das Anhängen anderer Dateiformate sei nicht zulässig, teilte die Behörde zwischenzeitlich auf Anfrage von heise Autos mit.

Die Antragsteller erhielten zunächst eine automatische Eingangsbestätigung, ab dem 16. April würden die Reservierungsbescheide versandt. Die Reservierung einer Abwrackprämie gelte für sechs Monate. Mit dem Bescheid erhält der Antragsteller eine Auflistung jener Dokumente, die er – dann auf dem Postweg – beim BAFA einreichen muss, und zwar bis spätestens zum 31. Januar 2010. Erst wenn diese Papierdokumente beim BAFA eingehen, wird über den Antrag entschieden.

Neu ist auch, dass der Antragsteller mit dem Reservierungsbescheid ein so genanntes Verwendungsnachweisformular für das Altauto bekommt, das von einem anerkannten Autoverwerter ausgefüllt werden muss. Auch bleibt es bei der zum 1. März eingeführten Anforderung, dass dann der Fahrzeugbrief des alten Pkw im Original einzureichen ist.

Nachteile durch die neue Regelung befürchtet zum Beispiel der ADAC für jene, die über keinen Internet-Anschluss oder nicht die nötige Online-Routine verfügen. Ein Vorteil des neuen Verfahrens ist hingegen, dass sich Autokäufer mit der Entscheidung, ihr altes Auto wirklich zu verschrotten, solange Zeit lassen können, bis sie dank des neuen Reservierungsbescheids sicher wissen, ob für sie überhaupt noch eine Prämie übrig geblieben ist.

Zu einem Experiment mit offenem Ausgang dürfte hingegen der für den 30. März zu erwartende Ansturm auf die Server des BAFA werden, der umso heftiger ausfallen könnte, je mehr sich bis dahin die Zahl verfügbarer Prämien noch verknappt.

Altes Verfahren bis einschließlich 29. März

Antragsteller, die sämtliche Voraussetzungen für die Gewährung der Umweltprämie bis einschließlich 29. März 2009 erfüllt haben, können die Umweltprämie noch nach den derzeit geltenden Regeln mit dem alten Atragsformular (Download-Link) beantragen. Dieser muss mit den vollständigen Nachweisen und Unterlagen bis spätestens zum 15. April 2009 beim BAFA eingehen. (ssu)