AvD: Smartwatch besser nicht beim Fahren nutzen

Wer am Steuer mit dem Handy telefoniert, bricht das Gesetz. Doch was ist mit Smartwatches? Die Straßenverkehrsordnung verbietet die neue Technologie nicht ausdrücklich. Darauf anlegen sollten es Autofahrer aber nicht. Die Uhren können ein Sicherheitsrisiko sein, meint der AvD

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Von
  • Martin Franz

Autofahrer sollten während der Fahrt keine Smartwatch bedienen. Die Straßenverkehrsordnung verbietet den Gebrauch zwar nicht explizit. Doch laut Verkehrsjurist Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD) sollten Fahrer das Gesetz nicht herausfordern: „Derzeit ist unklar, wie ein Gericht entscheiden würde.“

Auch wenn die rechtliche Frage noch nicht eindeutig geklärt ist: Autofahrer sollten während der Fahrt keine Smartwatch bedienen, meint der AvD.

(Bild: Volvo)

Die Straßenverkehrsordnung regelt in Paragraph 23 lediglich das Handy-Verbot. Demnach dürfen Autofahrer bei eingeschaltetem Motor nicht telefonieren, wenn das Smartphone „aufgenommen oder gehalten werden muss“. 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg drohen in solchen Fällen. Auf Smartwatches hat das Gesetz bislang keine konkrete Antwort. „Hier muss der Gesetzgeber eindeutig nachbessern“, fordert Engelmohr.

Auf der sicheren Seite sind Autofahrer, wenn sie im Pkw die Finger von der Smartwatch lassen. Nach einem Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken ist das Ablesen der Uhrzeit am Handy bereits eine Ordnungswidrigkeit (Az.: 1 Ss 1/14). Im konkreten Fall wendete sich ein Autofahrer vergeblich gegen einen Bußgeldbescheid, nachdem er während der Fahrt sein Smartphone aufgenommen hatte, um die Uhrzeit abzulesen.

In Kanada hat ein Autofahrer bereits einen Strafzettel bekommen, weil er eine Smartwatch am Steuer bediente. Die Polizei verhängte gegen den Pkw-Fahrer 120 kanadische Dollar (etwa 90 Euro). Dass der Betroffene gegen ein Gesetz verstoßen hatte, wusste er nach eigenen Angaben nicht.

(dpa) (mfz)