So klappt's auch mit den Nachbarn

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Auf Nachfrage erhält man vom Bundesministerium für Verkehr eine sogenannte Sachinformation folgenden Inhalts: „Schalldämpferanlagen und Austauschschalldämpferanlagen für Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der EU. Der angesprochene 'Klappenauspuff' ist von der Definition her ein Austauschschalldämpfer, wenn dieser das Stand- und/oder Fahrgeräusch verändern und für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden soll. Demnach dürfen Fahrzeuge mit Austauschschalldämpferanlagen nicht lauter als die entsprechenden Fahrzeuge mit Serienschalldämpferanlagen beziehungsweise nicht lauter als die zugrunde zu legenden gesetzlichen Grenzwerte sein. Wenn das Fahrzeug über verschiedene Betriebsarten verfügt, die die Geräuschemission beeinflussen, müssen alle Betriebsarten die Bestimmungen dieses Anhangs erfüllen. Austauschschalldämpferanlagen für bestehende Fahrzeugtypen sind nicht betroffen, da Richtlinien und Verordnungen grundsätzlich nicht rückwirkend gelten können.“ Besitzer von bereits umgerüsteten Fahrzeugen brauchen nichts zu tun, da diese Verordnung bereits eingebaute Anlagen nicht betrifft.

Damit gelten auch für Klappenauspuffe bei Neuwagen die Grenzwerte der Serien-Abgasanlage. Für den österreichischen Nachrüsthersteller Remus gibt es eine klare Linie. „Wir halten uns an die Gesetze“, macht Wolfgang Pernter, Marketing-Leiter bei der Unternehmensgruppe Remus-Sebring klar. Auch Mercedes-AMG arrangiert sich mit den neuen Gegebenheiten: „Beim Einsatz der Klappentechnologie muss zu jeder Zeit gewährleistet sein, dass die gesetzlichen Geräuschvorschriften eingehalten werden. Dies gilt auch, wenn der Klappentaster auf ' laut' gestellt ist“, sagt die Pressestelle. Für den Mercedes-Haustuner ist ein Klappenauspuff nicht nur ein simpler Krawallbruder, sondern auch eine Möglichkeit, die Spreizung verschiedener Fahrzustände akustisch zu untermalen.

Künftig steht Qualität vor Quantität

„Porsche wird auch weiterhin Fahrzeuge entwickeln, die den Kundenwünschen nach emotionalen Fahrzeugen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nachkommen. Dabei ist zu beachten, dass für Porsche nicht alleine die Lautstärke für sportlich-emotionalen Sound verantwortlich ist, sondern insbesondere die Geräuschzusammensetzung im Bezug auf Frequenzen und deren Verhalten. Insofern stellt die neue Gesetzgebung zwar eine Herausforderung dar, die wir aber gerne und zuversichtlich annehmen“, erklärt ein Porsche-Pressesprecher. Klingt, als ob Klappenauspuffe auch weiterhin in sportlichen Autos zu finden sein werden. Künftig wird sich ihre Funktion noch deutlich stärker auf die Qualität des Lärms beschränken als auf seine Stärke. (fpi)