Dashcam-Videos dürfen nicht veröffentlicht werden

Autofahrern, die Aufnahmen von Dashcams ins Internet stellen, drohen künftig Bußgelder. In bestimmten Fällen könnten Beschuldigte mit bis zu 300.000 Euro zur Kasse gebeten werden.

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Von
  • Aline Dürre

In Russland ist es gang und gäbe - in Bayern wollen Datenschützer nun entschiedener dagegen vorgehen: Autofahrern, die Aufnahmen sogenannter Dashcams ins Internet stellen, drohen künftig Bußgelder. In bestimmten Fällen könnten Beschuldigte mit bis zu 300.000 Euro zur Kasse gebeten werden, kündigte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht am Montag in Ansbach an.

Dashcams sind nicht teuer, die Veröffentlichung des damit aufgenommenen Materials kann es aber werden.

(Bild: Rollei)

Die Landesbehörde hatte im bundesweit ersten Prozess zur Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Auto-Videokameras einen Teilerfolg errungen. Ein Gericht hatte den Einsatz der Dashcams etwa zur Weitergabe an die Polizei für unzulässig erklärt, zugleich aber einen Behördenbescheid gegen einen Autofahrer aus formalen Gründen aufgehoben.

Dashcams sind Videokameras, die während der Fahrt Bilder aufzeichnen. Ob auch Datenschutzbehörden anderer Bundesländer verstärkt gegen Videosünder vorgehen wollen, war zunächst unklar. "Dies wird auch von der personellen Kapazität der jeweiligen Landesbehörde abhängen", gab der Präsident des bayerischen Landesamts, Thomas Kranig, zu bedenken. Grundsätzlich seien sich aber alle Landesbehörden in der Frage einig.

Die Datenschutzaufsicht in Bayern reagierte auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach. Das Gericht hatte festgestellt: Videos vom Verkehrsgeschehen dürften nicht mit der Absicht gedreht werden, sie später in einem Internetportal wie Youtube hochzuladen oder zur Überführung von Verkehrssündern der Polizei zu übergeben.

(dpa) (ald)