Die „Umweltzone“ kommt – was muss ich tun?

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Ich fahre nur zur Arbeit in die Stadt – brauche ich eine Plakette?
Wer in eine Umweltzone einfährt und nicht grundsätzlich von der Plakettenpflicht befreit ist (siehe nächste Frage), braucht ausnahmslos eine Plakette.

Welche Fahrzeuge sind grundsätzlich von der Plakettenpflicht befreit?
Ausnahmen sind grundsätzlich für Fahrzeuge zum Schwerbehindertentransport, Kranken- und Arztwagen, militärische Fahrzeuge, Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 der Straßenverkehrsordnung (Feuerwehr, Reinigungsfahrzeuge) sowie Mopeds und Motorräder vorgesehen. Darüberhinaus brauchen Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen keine Plakette, so hat es das Bundeskabinett am 14. November beschlossen. Allerdings muss die Oldtimer-Regelung noch endgültig vom Bundesrat bestätigt werden.

Mein Fahrzeug bekommt keine Plakette. Wie kann ich eine Ausnahmegenehmigung erhalten?
Die Städte sind berechtigt, in „begründeten Einzelfällen“ Ausnahmeregelungen erteilen, zum Beispiel bei ALG-II-Empfängern. Wie eine Einzelfallbeurteilung ausfällt, kann jedoch nicht allgemeingültig vorausgesagt werden. Und: Die Ausnahmeregelung für eine Stadt gilt nicht unbedingt in einer anderen.

Was kosten Ausnahmeregelungen?
Die Kosten für Ausnahmeregelungen sind nicht einheitlich geregelt. Die Stadt Hannover nimmt 20 Euro für Einzelfahrten oder ALG-II-Empfänger, 60 Euro für „streckenbezogene längerfristige Ausnahmen“ und 120 Euro für sonstige Ausnahmen, die nicht näher definiert sind. Übrigens: Der Antrag kostet auch dann Geld, wenn er abgelehnt wird.

Mein Wohnmobil ist zu alt, um eine Plakette zu bekommen. Gibt es eine Ausnahmeregelung?
Besitzer von Wohnmobilen trifft es hart, denn diese Fahrzeuge sind oft viel älter als normale Pkw und dabei technisch völlig in Ordnung. Trotzdem: Wohnmobile werden genauso behandelt wie jedes andere Auto, ohne Plakette müssen sie draußenbleiben – und auch bei der Vergabe von Sondergenehmigungen werden sie nach jetzigem Wissensstand nicht besser behandelt.