Die „Umweltzone“ kommt – was muss ich tun?

Seite 5: Die „Umweltzone“ kommt – was muss ich tun?

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Wie bekomme ich als „Ausländer“ eine Plakette?
Sofern Sie EU-Bürger sind und das Fahrzeug die „EU-harmonisierte“ Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat – das gilt bei neu zugelassenen Fahrzeugen seit Ende 2005 – erhalten Sie die Plakette auf gleiche Weise wie jeder deutsche Bürger. Bei älteren Fahrzeugen ist das nicht unbedingt der Fall, weil der deutsche „Fahrzeugschein“ eben nicht europaweit einheitlich ausgegeben wurde. Zweiter „Problemfall“ sind die Nicht-EU-Länder: Ein Leser aus der Schweiz hat zum Beispiel berichtet, dass Schlüsselnummern dort nicht bekannt sind. Für all diese Fälle sieht die Verordnung vor, dass zugelassene Werkstätten – also solche, die auch Abgasuntersuchungen durchführen dürfen – anhand des Fahrzeugscheins die Euro-Einstufung ermitteln und danach die Plakette verteilen.

Ich möchte einen Partikelfilter nachrüsten. Was kostet das?
Die Preise für Nachrüst-Partikelfilter beginnen bei rund 600 Euro, dazu kommen die Kosten für etwa eine Stunde Montagezeit. Praktisch ist mit mindestens 750 Euro zu rechnen, die Kosten können aber auch erheblich darüber liegen, wie uns ein Leser bestätigte: Seine Renault-Werkstatt wollte ihm 1400 Euro für den Einbau eines Nachrüstfilters abknöpfen.

Und welche Steuerersparnis steht dem gegenüber?
Für Diesel-Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind und nach Einbau eines Filters nachweislich bestimmte Grenzwerte unterschreiten, gewährt der Staat bis Ende 2009 einen einmaligen Kfz-Steuernachlass von 330 Euro. Zudem müssen seit 1. April 2007 Halter nicht umgerüsteter Diesel-Pkw mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2006 bei der Kfz-Steuer je angefangene 100 cm³ Hubraum 1,20 Euro mehr zahlen. Diesel-Neuwagen ohne Partikelfilter mit Zulassungsdatum seit 1. Januar 2007 oder später werden ebenfalls mit diesem Steueraufschlag belegt – es sei denn, sie halten den künftigen Euro-5-Grenzwert für Partikelmasse von 0,005 g/km ein.