Dieselfahrverbot Frankfurt: Gericht will feste Fristen

Dieselfahrverbot Frankfurt: Gericht will feste Fristen Im Verfahren um ein mögliches Dieselfahrverbot für Frankfurt hat der Vorsitzende Richter konkrete Fristen angemahnt, bis wann die Stadt ihre Pläne für sauberere Luft umgesetzt haben muss

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Frankfurt
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  • dpa

So ruhig ist es an der Eschersheimer Landstrasse Ecke Grüneburgweg selten.

(Bild: Alecconnell, Creative Commons Attribution 3.0 Unported)

Dieselfahrverbot Frankfurt: Gericht will feste Fristen Im Verfahren um ein mögliches Dieselfahrverbot für Frankfurt hat der Vorsitzende Richter konkrete Fristen angemahnt, bis wann die Stadt ihre Pläne für sauberere Luft umgesetzt haben muss. Der Luftreinhalteplan, in dem Grenzwerte für Schadstoffe festgelegt werden, sollte bis Februar nächsten Jahres in Kraft treten, sagte er heute (5. September 2018) im Verwaltungsgericht in Wiesbaden. Erfolge bei der Absenkung der Schadstoffbelastung sollen sich dann bis Anfang 2020 einstellen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte geklagt, weil in Hessens größter Stadt Stickoxid-Grenzwerte überschritten werden. In dem Verfahren geht es darum, wie der Luftreinhalteplan verändert werden muss, um diese Werte künftig einzuhalten. Die Klage der DUH richtet sich formal gegen das Land Hessen, das für die Fortschreibung dieser Pläne verantwortlich ist.

Neben einem möglichen Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge wurden in der Verhandlung Maßnahmen wie eine Reduzierung der Dieselflotte der Stadt- und Landesverwaltung, eine bessere Lenkung des Verkehrsflusses, ein ÖPNV mit mehr Elektrofahrzeugen sowie der Ausbau von Radwegen diskutiert. Deutlich gegensätzliche Einschätzungen gab es vor allem bei der Frage, ob auch ein freiwilliges Software-Update von Dieselfahrzeugen die gewünschten Effekte bringt. (fpi)