EU-Kommission: Abgas-Kartell von BMW, Daimler, VW
Die Autokonzerne BMW, Daimler und Volkswagen haben nach Erkenntnissen der EU-Wettbewerbshüter illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen. Dies teilte die EU-Kommission am Freitag (5. April 2019) in Brüssel auf Basis eines vorläufigen Ergebnisses der Ermittlungen mit
- mit Material der dpa
Die Autokonzerne BMW, Daimler und Volkswagen haben nach Erkenntnissen der EU-Wettbewerbshüter illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen. Dies teilte die EU-Kommission am Freitag (5. April 2019) in Brüssel auf Basis eines vorläufigen Ergebnisses der Ermittlungen mit. Die Unternehmen können nun zu den Vorwürfen noch Stellung nehmen. Ihnen droht eine Strafe in Milliardenhöhe.
Die EU-Kommission hatte 2017 Voruntersuchungen bei den Autobauern begonnen und war auch bei den Herstellern vorstellig geworden. Die formelle Untersuchung hatte sie 2018 eingeleitet.
Im Einzelnen sollen sich die Autobauer bei der EinfĂĽhrung von SCR-Katalysatoren fĂĽr Dieselmotoren und von Feinstaub-Partikelfiltern fĂĽr Benzinmotoren (OPF) unerlaubterweise abgesprochen haben. Diese Absprachen seien bei Treffen der Automobilhersteller in den sogenannten 5er-Kreisen getroffen worden.
Die Unternehmen hätten den Innovationswettbewerb in Europa bei diesen beiden Abgasreinigungssystemen eingeschränkt und den Verbrauchern somit die Möglichkeit verwehrt, weniger umweltbelastende Fahrzeuge zu kaufen – obwohl sie über die entsprechende Technologie verfügten, teilten die Wettbewerbshüter weiter mit.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, wäre es ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht – auch wenn es sich nicht um Preisabsprachen handele.
Mögliche Verstöße gegen Umweltvorschriften seien nicht Teil des Verfahrens, hieß es weiter. Die Ermittlungen seien zudem unabhängig von laufenden Untersuchungen etwa von Staatsanwaltschaften zur Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen der Autohersteller.
Sowohl Daimler als auch Volkswagen hatten nach Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen Jahr den Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt. Der Kronzeuge in Kartellverfahren kann auf den größten Straferlass oder gar Straffreiheit hoffen. Im äußersten Fall können hingegen bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes als Geldbuße erhoben werden.
Nach den Vorwürfen der EU-Kommission zu illegalen Absprachen bei Technologien zur Abgasreinigung hat Volkswagen die Prüfung der Beschwerde angekündigt. Erst nach Auswertung der Untersuchungsakte werde man sich äußern, teilte der Konzern am Freitag mit.
Daimler erwartet trotz Vorwürfen der EU-Kommission zu illegalen Absprachen bei Technologien zur Abgasreinigung keine Bußgeldzahlungen. "Daimler hat frühzeitig und umfassend mit der Europäischen Kommission als Kronzeuge kooperiert und erwartet in dieser Sache deshalb kein Bußgeld", hieß es am Freitag als Reaktion auf die Mitteilung der EU.
[Update 14h35]
BMW reagiert mit folgendem Statement über seine Pressestelle: "Die BMW Group sieht in diesem Verfahren den Versuch, die zulässige Abstimmung von Industriepositionen zu regulatorischen Rahmenbedingungen mit unerlaubten Kartellabsprachen gleichzusetzen".
[/Update] (fpi)