Hamburg muss neuen Luftreinhalteplan vorlegen

Hamburgs rot-grüner Senat hat in der juristischen Auseinandersetzung um den Luftreinhalteplan der Stadt die nächste Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg wies die Beschwerde der Landesregierung gegen den vom Verwaltungsgericht erlassenen Zwangsgeldbeschluss zurück

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Bildquelle Matthias Friedel Luftbildfotografie, www.luftbilder.de

(Bild: Matthias Friedel Luftbildfotografie, www.luftbilder.de)

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  • dpa

Hamburg muss nun zügig handeln: Bis Juni muss ein neuer Luftreinhalteplan her.

(Bild: Matthias Friedel / Luftbildfotografie, www.luftbilder.de)

Hamburgs rot-grüner Senat hat in der juristischen Auseinandersetzung um den Luftreinhalteplan der Stadt die nächste Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg wies die Beschwerde der Landesregierung gegen den vom Verwaltungsgericht erlassenen Zwangsgeldbeschluss zurück, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag (16. März 2017) der Deutschen Presse-Agentur sagte. Nach Angaben der Umweltorganisation BUND ist der Senat nun verpflichtet, bis Ende Juni 2017 einen neuen, vom Senat beschlossenen Plan mit wirksamen Maßnahmen zur Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte (NO2) vorzulegen. Ansonsten werde ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro fällig.

Das Verwaltungsgericht hatte die Stadt schon im November 2014 verurteilt, „in der kürzest möglichen Zeit“ den Luftreinhalteplan fortzuschreiben und Defizite bei der Luftreinhaltung zu beseitigen. Wollte die damalige SPD-Alleinregierung das Urteil noch anfechten, ließ es die neu gewählte rot-grüne Koalition im April 2015 doch passieren, wobei sie aber erst 2018 einen neuen Luftreinhalteplan vorlegen wollte. Dem Umweltverband BUND war das zu spät. Er zog erneut vor Gericht und bekam nun recht.

(mfz)