Hessen: Widerstand gegen Urteil zu Fahrverboten

Hessen will Rechtsmittel gegen das Urteil zum Dieselfahrverbot in Frankfurt einlegen. Das kündigten Ministerpräsident Bouffier und Umweltministerin Hinz an. Fahrern älterer Autos droht im kommenden Jahr in Frankfurt ein großflächiges Fahrverbot

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 14 Kommentare lesen
Volker Bouffier

(Bild: Laurence Chaperon)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Hessens Ministerpräsident Bouffier und seinen Herausforderern liefert das Urteil Argumente im laufenden Wahlkampf. Am 28. Oktober 2018 wird in Hessen ein neuer Landtag gewählt.

(Bild: Laurence Chaperon)

Die hessische Landesregierung will Rechtsmittel gegen das Urteil zum Dieselfahrverbot in Frankfurt einlegen. Das kündigten Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) am Mittwoch (19. September 2018) in Wiesbaden an. Nach der Entscheidung des Wiesbadener Verwaltungsgerichts droht den Fahrern älterer Autos im kommenden Jahr in Frankfurt ein großflächiges Fahrverbot. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Landesregierung habe sich entschlossen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Kassel zu beantragen, sobald die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt, erklärten Bouffier und Hinz. Die Entscheidung fordere erhebliche Einschränkungen für die Fahrer der betroffenen Fahrzeuge, sagten sie zur Begründung.

„Eine Reduzierung der Luftverschmutzung durch schädliche Stickoxide ist auch für uns unabdingbar“, heißt es in der Mitteilung. Allerdings halte das Land die Auswirkungen für die betroffenen Fahrzeuge durch ein mögliches Fahrverbot in Frankfurt für „nicht hinnehmbar“. „Ein mögliches Fahrverbot würde etwa ein Viertel der in Frankfurt registrierten Autos und zahllose Pendler oder Besucher aus dem Umland belasten“, erklärten Bouffier und Hinz. Dies sei unverhältnismäßig.

Von dem Urteil sind zunächst von Februar 2019 an Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren sowie Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2 betroffen. Vom 1. September 2019 an sollen auch Euro-5-Diesel tabu sein. In welchem Gebiet es konkret zu Fahrverboten kommen soll, gab das Gericht nicht verbindlich vor. Das Fahrverbot könnte sich an den bestehenden Grenzen der Umweltzone in Hessens größter Kommune orientieren, erklärte der Richter. Diese wird vom Autobahnring um die Stadt begrenzt. (mfz)