Innenstädte werden zu Umweltzonen – wer darf noch hinein?

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Teilentwarnung für Benziner
Die grüne Plakette bekommen auf jeden Fall alle Pkw, die mindestens Euro 4 erfüllen, aber auch Dieselmodelle nach Euro 3, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden. Fahrer von Benzinern haben es einfacher, denn die Minimalvoraussetzung für die grüne Plakette ist Euro 1 und ein geregelter Katalysator. Zudem sind in die Verordnung im Juli 2007 nachträglich ältere Benziner aufgenommen worden, und zwar Pkw nach der „US-Norm“ mit den Schlüsselnummern 01 und 02 sowie Fahrzeuge mit Schlüsselnummer 77, die mit G-Kat nachgerüstet wurden.

Der Bundesrat hat am 21. September 2007 diese Nachbesserung der Verordnung angenommen. Allerdings muss der Gesetzesentwurf nun nochmals von der Bundesregierung nachgebessert und anschließend von der EU bestätigt werden, sodass noch immer keine hundertprozentige Sicherheit für die Autobesitzer herrscht.

Nach mündlicher Auskunft eines Sprechers des Bundesumweltministeriums haben die Städte bis dahin die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. So erteilt beispielsweise die Stadt Hannover eine generelle Ausnahme für diese Fahrzeuge, diese gelte bis zum Inkrafttreten der demnächst „voraussichtlich“ geänderten Kennzeichnungsverordnung.

Man kann also mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ein geregelter Katalysator auch für die Schlüsselnummern 01, 02 und 77 mit der grünen Plakette honoriert wird, aber um eine Nachfrage bei der Stadtverwaltung kommt man nach wie vor nicht herum.