Landessozialgericht: Hartz-IV-Empfängerin darf Abwrackprämie behalten

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Von
  • ssu

Auch Hartz-IV-Empfängern steht die staatliche Abwrackprämie in Höhe von 2500 Euro zu. Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle an der Saale entschieden und damit ein Urteil des Sozialgerichtes in Magdeburg bestätigt. Die Abwrackprämie sei eine zweckbestimmte Einnahme, die nicht zur Finanzierung des Unterhalts diene und deshalb bei der Festlegung der Bezüge nicht berücksichtigt werden dürfe, teilte das Gericht am 25. September mit.

Die Anrechnung der Abwrackprämie als einmaliges Einkommen sei daher unzulässig. Geklagt hatte eine Frau aus dem Raum Magdeburg. Die Behörden hatten ihre Hartz-IV-Bezüge wegen der Abwrackprämie gekürzt.

In einer Pressemitteilung zu diesem rechtskräftigen Beschluss (Aktenzeichen: L 2 AS 315/09 B ER) weist das Gericht zugleich darauf hin, dass auch das neu angeschaffte Auto nicht als Vermögen zu verwerten gewesen sei, da es den vermögensgeschützten Wert von 7500 Euro nicht erreiche. Einen Freibrief für Hartz-IV-Bezieher, die ein entsprechend teureres Auto anschaffen und die Prämie kassieren wollen, hat das Landessozialgericht mit seinem aktuellen Beschluss demnach nicht ausgestellt. (Mit Material der dpa.) / (ssu)