Eine Neuregelung der Verkehrssünderdatei kommt wohl 2014

Punktereform im Bundeskabinett beschlossen

Im Bundeskabinett ist heute die Neuregelung des zentralen Verkehrsregisters beschlossen worden. Sie sieht im Kern eine Vereinfachung der Verkehrssünder-Datei in Flensburg vor

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Von
  • Martin Franz
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Berlin, 12. Dezember 2012 – Als Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) im Februar 2012 seine Pläne zu einer umfassenden Reform des zentralen Verkehrsregisters vorstellte, kam von vielen Seiten Kritik. Das war zwar in dieser Form sicher so nicht gewünscht, wird den Minister aber in seinem Plan, vor einem Gesetzentwurf möglichst viele Meinungen mit einzubeziehen, bestätigt haben. Die gewünschten Veränderungen, die in einer Bürgerbefragung ermittelt wurden, führten in einigen Fällen zu einer Verschärfung des Gesetzentwurfes. Der wurde heute vom Bundeskabinett gebilligt und muss nun noch Bundesrat und Bundestag passieren. Ob die Länderkammer zustimmt, ist nicht sicher, denn dort haben CDU und FDP keine Mehrheit.

FaER kommt

Derzeit haben neun Millionen Bürger Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Insgesamt rund 47 Millionen erfasste Punkte müssen in das neue Fahreignungsregister, kurz FaER, umgerechnet werden. Eine Generalamnestie werde es dabei nicht geben, betonte Ramsauer. Und obwohl sich viele der Befragten bei einer freiwilligen Teilnahme an einer Nachschulung für einen Punkteabbau ausgesprochen haben, ist der Minister in diesem Punkt hart geblieben. Die Maxime von Ramsauer lautet: „Keine Rabatte für notorische Verkehrsrowdys“.

Drei Punkte für Straftaten

Das neue System sieht vor, dass Delikte nicht mehr mit einem bis sieben Punkten bewertet werden, sondern je nach Schwere nur noch mit ein, zwei oder drei Punkten. Ursprünglich waren nur zwei Punktekategorien geplant, die Bürger sprachen sich aber für eine stärkere Differenzierung aus. Straftaten sollen nun mit 3 Punkten bewertet werden. Dazu gehören unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren im Vollrausch, unterlassene Hilfeleistung, schwere Nötigung. Der Führerschein ist dadurch schon mit 8 statt bisher 18 Punkten weg. Der Bundesverkehrsminister erhofft sich davon mehr Transparenz, Gerechtigkeit und Verkehrssicherheit.

Der neue Punkte-Tacho soll drei Maßnahmenstufen umfassen: Bei einem Stand mit 4 oder 5 Punkten (Gelb) gibt es eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Bei 6 oder 7 Punkten (Rot) gibt es eine Verwarnung und die Anordnung zur Teilnahme an einem neu konzipierten Fahreignungsseminar. Bei 8 Punkten (Schwarz) ist der Führerschein weg und kann frühestens nach sechs Monaten neu beantragt werden.

Treuer wird es

Verstöße, die die Verkehrssicherheit nicht gefährden, werden nicht mehr mit Punkten geahndet. Dazu gehören das Einfahren ohne Plakette in eine Umweltzone oder der Verstoß gegen ein Sonntagsfahrverbot. Dafür werden zahlreiche Vergehen teurer. Wer mit dem Handy in der Hand am Steuer telefoniert oder Kinder nicht vernünftig anschnallt, muss 60 statt bisher 40 Euro zahlen. Auch ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kostet 60 statt 40 Euro. Wer künftig verbotenerweise in eine Umweltzone fährt, zahlt mit 80 Euro doppelt soviel wie vorher. Bei der Umrechnung des alten auf das neue Punktesystem werden zum Beispiel Umweltzonen-Strafpunkte gestrichen. Bis zu eine Million Bürger könnten so aus der Datei verschwinden.