Sind viele Nachrüst-Partikelfilter wirkungslos?

Seite 3: Sind viele Nachrüst-Partikelfilter wirkungslos?

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Betriebserlaubnis für verbaute Systeme gilt weiter
Und wo bleibt der Autofahrer? Was passiert denn eigentlich, wenn sich herausstellt, dass die bereits verbauten Filter ihre Betriebserlaubnis zu Unrecht erhalten haben? Zumindest in dieser Hinsicht kann aller Voraussicht nach Entwarnung gegeben werden. So grotesk es klingen mag: Die vorgenommene Löschung der der Betriebserlaubnis wirkt nach Angaben eines Sprechers des KBA nur in die Zukunft, die verbauten Filter dürfen also nicht nur weiterverwendet werden, auch eine Feinstaubplakette werde es voraussichtlich geben, selbst wenn die geforderte Wirkung nach neueren Erkenntnissen nicht gegeben ist. Das mag den Kunden beruhigen, wäre aber sicher neue Munition für die Kritiker.

Absage für Rückrufaktion
Auch Forderungen nach einer behördlich verordneten Rückrufaktion, wie sie der DUH stellt, erteilt das KBA eine Absage, denn eine solche könne nur erfolgen, wenn ein Produkt als nicht sicher eingestuft wird, also gefährlich für den Menschen ist.

In einigen Wochen will das Kraftfahrbundesamt mitteilen, wie seine Prüfung der Filter, die beim TÜV Nord durchgeführt wird, ausgefallen ist. Bis dahin sind die Filter in einem Dauerlauftest 4000 Kilometer mit durchschnittlich 35 km/h im simulierten Stadtverkehr unterwegs, man könne sich vorstellen, dass das etwas Zeit kostet. Bis dahin wird die hitzige Auseinandersetzung wohl weitergehen. (ggo)