Volkswagen-Manager muss in USA in Haft bleiben

Ein Anfang des Jahres festgenommener Volkswagen-Manager, den die USA im Abgasbetrugs angeklagt haben, muss in Haft bleiben. Das zuständige Berufungsgericht bestätigte am 23. Mai 17 die Abweisung eines Kautionsantrags

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Volkswagen-Manager muss in USA in Haft bleiben
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  • dpa

Schmidt könnte in den USA wegen des Abgasbetrugs sehr lange in Haft bleiben müssen.

(Bild: Test-Aankoop)

Der Anfang des Jahres festgenommene Volkswagen-Manager Oliver Schmidt, den die USA im Abgasbetrugs angeklagt haben, muss in Haft bleiben. Das zuständige Berufungsgericht bestätigte am 23. Mai 17 die Abweisung eines Kautionsantrags, die von den Anwälten des langjährigen Volkswagen-Mitarbeiters angefochten worden war. An der Entscheidung, den Mann wegen Fluchtgefahr nicht auf freien Fuß zu setzen, gebe es nichts auszusetzen, befand das Gericht.

Die US-Justiz beschuldigt den Deutschen, der bei Volkswagen bis März 2015 in leitender Funktion mit Umweltfragen in den USA betraut war, Teil einer Verschwörung zum Betrug und Verstoß gegen US-Umweltgesetze gewesen zu sein. Sein Prozess wird voraussichtlich erst im Januar 2018 beginnen. Ihm droht eine lange Haftstrafe.

Der Angeklagte war am 7. Januar auf der Rückreise aus Florida von der US-Bundespolizei FBI am Flughafen von Miami abgefangen worden und ist seitdem inhaftiert. Er plädiert auf unschuldig. Empfehlungsschreiben von Familie und Freunden sowie das Angebot, finanzielle Sicherheiten über 1,6 Millionen Dollar zu hinterlegen, hatten den Richter in erster Instanz nicht vom Kautionsantrag überzeugt.

Die US-Justiz befürchtet, dass sich Schmidt, wenn er freikäme, nach Deutschland absetzen könnte, von wo ihm keine Auslieferung droht. Wegen des Abgasbetrugs sind in den USA bislang Strafanzeigen gegen sieben Volkswagen-Mitarbeiter öffentlich gemacht worden. Der Angeklagte ist jedoch der einzige, den die US-Behörden fassen konnten. (fpi)