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Top 10: Der beste Bluetooth-Lautsprecher im Test – JBL vor Marshall & Sony
Top 5: Der beste mobile Smart-TV im Test – Fernseher auf Rollen
Top 10: Der beste HDMI-Switch für Heimkino, TV & Co. im Test
Top 10: Der beste Sportkopfhörer im Test
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Top 10: Der beste Bluetooth-Adapter zum Nachrüsten für Auto, Heimkino & PC
Top 10: Die beste Gaming-Tastatur im Test – mechanisch, Hall-Effect & TMR
Top 10: Das beste Gaming-Headset – Testsieger Razer vor Steelseries & Logitech
Top 10: Die beste Gaming-Maus im Test – Testsieger Logitech vor Asus ROG & Razer
Top 5: Der beste Mini-Gaming-PC im Test – mit Grafikkarte von Nvidia oder AMD
Top 10: Die besten Nintendo-Switch-Spiele im Test – Zelda vor Mario & Pokemon
Top 10: Die besten Controller für die Nintendo Switch ab 11 Euro
Top 5: Die besten Lenkräder für Rennsimulatoren
Top 7: Die besten Joysticks, Steuerknüppel & Hotas für den Flugsimulator
Autorennen, Fliegen, U-Boot fahren: Die 10 besten Simulationen für VR-Brillen
Die 10 besten Simulatoren für PC und Konsole
Bestenliste: Die zehn besten Spiele für die Playstation 5
Autorennen, Shooter, RPG: Die zehn besten Spiele für die Xbox One
Multiplayer-Top-10: Die besten Koop-Spiele für PS4 und PS5
Bestenliste: Die zehn besten offiziellen Retro-Konsolen
Top 10: Die besten Switch-Spiele für Multiplayer & Couch-Coop
Bestenliste: Die Top-10-Spiele für Xbox Series S & X
Xbox: Die Top-10 der Couch-Koop-Spiele für lokalen Multiplayer
Bestenliste: Gamepads für PC und Retro-Konsole
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Top 10: Die beste Überwachungskamera für außen im Test – Reolink Testsieger
Top 10: Die beste Überwachungskamera für innen im Test – Eufy S350 Testsieger
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Top 10: Die besten Smart-Home-Systeme im Test – Home Assistant überragt alle
Top 10: Der beste Luftgütesensor im Test – CO₂, Schadstoffe & Schimmel im Blick
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Testsieger: Die beste Mini-Überwachungskamera im Test – Babyphone inklusive
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Top 10: Die beste Wärmebildkamera im Test – gut für Heim & Hobby ab 149 Euro
Top 10: Die beste Android-Box fürs Auto im Test – Youtube, Netflix & Co. nutzen
Top 10: Die besten Wireless‑Adapter für Carplay im Test – iPhone kabellos nutzen
Top 10: Das beste Mehrfach-USB-Ladegerät – Testsieger mit 100 Watt für 39 Euro
Top 10: Die beste elektronische Parkscheibe im Test – mit Zulassung ab 17 Euro
Top 10: Der beste 3D-Drucker mit Filament im Test – perfekt drucken ab 190 Euro
Top 10: Die beste Starthilfe-Powerbank im Test – Auto überbrücken per Akku
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Top 5: Der beste Adventskalender 2025 – für Bastler, Schlaumeier, Nerds & Geeks
Top 7: Die beste elektrische Fliegenklatsche im Test – schon ab 4 Euro
Top 5: Der beste DAB+-Adapter fürs Autoradio zum Nachrüsten im Test
Top 7: Die beste thermoelektrische Kühlbox im Test – perfekt für Auto & Urlaub
Top 5: Der beste Insektenstichheiler im Test – Heat It, Beurer, Bite Away & Co.
Top 5: Der beste Alkoholtester im Test – Promille selbst ermitteln
Top 6: Die beste kabellose Rückfahrkamera zum Nachrüsten im Test
Top 7: Der beste elektrische Präzisionsschraubendreher
Top 6: Die besten Radar- und Blitzerwarner
Top 7: Der beste Lötkolben mit Stromversorgung per USB – perfekt fürs Hobby
Top 5: Die besten RC-Helikopter bis 100 Euro – Rundflug im Wohnzimmer
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Top 5: Die besten Head-up-Displays – HUD für jedes Auto ab 12 Euro nachrüsten
Top 10 SLA-Drucker: Die besten 3D-Drucker für Resin ab 130 Euro im Test

EU-Drohnenverordnung: So fliegen Drohnen legal – alles, was ihr jetzt wissen müsst

EU-Dohnenverordnung

Drohnen-Führerschein, Risikoklasse, Übergangsregelung: Die seit Anfang 2021 geltende EU-Drohnenverordnung sorgt für Verunsicherung. TechStage zeigt, was die Neuregelung für die aktuell erhältlichen Fluggeräte von DJI, Parrot, Yuneec & Co. bedeutet.

Die neue EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) mit ihren verschiedenen Anwendungsszenarien, Drohnenklassen und Sonderregeln sorgt sowohl bei Einsteigern als auch Bestandspiloten für Verwirrung. Wir zeigen, was für die im Moment erhältlichen Multicopter gilt und erklären, welche Bedingungen die Piloten erfüllen müssen, um legal Fliegen zu dürfen.

Dieser Ratgeber gehört zu unserer Themenwelt Drohnen. Neben Ratgebern wie FPV-Simulatoren zum Einsteigen und Trainieren oder DJI Mavic Mini & Air 2: Perfekte Sicht dank Videobrille für 80€ gibt es hier die Einzeltests zu den beliebtesten Modellen für Hobbypiloten. Zuletzt mussten DJI FPV (Testbericht), DJI Mini 2 (Testbericht), DJI Mavic Air 2 (Testbericht) oder die FPV-Sets von Betaflight (Testbericht) und Emax (Testbericht) zeigen, was sie können.

Grundsätzliches zur EU-Drohnenverordnung

Die EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) ist seit Anfang 2021 in Kraft. Sie regelt den grundsätzlichen Umgang mit den Fluggeräten. Diese sind zukünftig in fünf Risikoklassen eingeteilt. Die Verordnung definiert allerdings nicht, wo geflogen werden darf. Dies bleibt dem jeweiligen EU-Land vorbehalten. Das sogenannte GEO-System, die Einteilung in nationale Flug- und Flugverbotszonen, sollte erst im Laufe des Jahres 2021 abgeschlossen sein. In Deutschland gelten bis dahin die Vorgaben aus der alten nationalen Drohnenverordnung 2017 (LuftVO §21b), sofern diese nicht in der EU-Verordnung durch anderslautende Vorgaben ersetzt wurden.

Privates Fliegen: Was bedeutet das für private Drohnen-Piloten?

Da aktuell noch keine Multicopter mit der neuen Risikoklassifizierung erhältlich sind, gelten für alle erhältlichen und im Umlauf befindlichen Multicopter die Vorschriften für sogenannte Bestandsdrohnen. Dazu zählen Selbstbau-Copter ebenso wie die kürzlich getestete DJI FPV (Testbericht) oder die Video-Drohnen DJI Mavic Air 2 (Testbericht), DJI Mini 2 (Testbericht), Parrot Anafi (Testbericht) und Spielzeug-Drohnen wie die DJI Tello (Testbericht).

Die EU-Richtlinie unterscheidet außerdem die drei verschiedenen Anwendungsszenarien Open, Specific und Certified. Die beiden letzteren Anwendungen betreffen allerdings Spezialanwendungen und kommerziellen Drohnenflug, weshalb für Hobbypiloten nur die Vorgaben der offenen Open-Klasse interessant sind. Und hier gilt immer:

  • Eine Versicherungspflicht: Ohne Modellflugversicherung darf im Freien niemand Fliegen 
  • Ein Mindestalter von 16 Jahren (Dies wird zukünftig nicht gelten, wenn eine Spielzeugdrohne im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG in der Drohnen-Klasse C0 zertifiziert ist. Aktuell sind allerdings noch keine so klassifizierten Drohnen erhältlich.) 
  • Eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund: Diese darf nicht überschritten werden 
  • Flüge sind nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line of Sight) erlaubt, außer die Drohne befindet sich in einem automatischen Folge-Modus mit einem maximalen Abstand von höchstens 50 Metern zum Piloten. Bei dem Flug per Videobrille oder Monitor ist ein Beobachter (Spotter) nötig, der die Drohne im Blick behält und im ständigen Kontakt zum Piloten steht.  
  • Eine Registrierungspflicht ist für alle Piloten notwendig, deren Fluggerät mehr als 250 g wiegt oder eine Kamera an Bord hat. Die Registrierungsnummer, die sogenannte e-ID, muss mittels Aufkleber oder Plakette am Multicopter befestig sein. Eine Ausnahme sind zukünftig Spielzeug-Drohnen im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG.  

Zusätzlich müssen zusätzlich die bereits geltenden nationalen Vorschriften eingehalten werden. So gilt in Deutschland ein Mindestabstand von 1500 Metern zu Flughäfen. Von Autobahnen, Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen, Oberleitungen, Kraftwerken und Unglücksorten muss die Drohne mindestens 100 Meter entfernt sein. Wohngrundstücke dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers ebenfalls nicht überflogen werden, außer die Drohne wiegt unter 250 Gramm und verfügt über keine Kamera.

Die Privatsphäre muss natürlich ebenfalls immer beachtete werden. Dies ist zwar im Landesgesetz und nicht in der EU-Verordnung verankert, gilt aber natürlich auch für Drohnen-Piloten.

Das Fliegen fernab von Menschen und Häusern ist zukünftig auch mit Bestands-Drohnen problemlos möglich.

So und nun heißt es genau lesen, denn die offene Klasse ist zudem in drei Unterkategorien und Gewichtsklassen unterteilt. Diese definieren zusätzliche Abstandsvorschriften und sind von der eingesetzten Drohne abhängig. Konkret gibt es die Unterkategorien:

  • A1: Flüge sind in der Nähe von Menschen erlaubt. Allerdings dürfen Menschenansammlungen und unbeteiligte Personen nicht direkt überflogen werden. Sollten Unbeteiligte unerwartet überflogen werden, muss dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden. 
  • A2: Flüge sind nur in sicherer Entfernung zu unbeteiligten Personen erlaubt. Es gilt zukünftig ein Mindestabstand von 30 m. Ausnahme: Falls ein Langsam-Flug-Modus aktiviert wird, kann der Abstand auf bis zu 5 m reduziert werden. Für Bestandsdrohnen gilt auch in der Unterkategorie A2 immer ein Mindestabstand von 50 m. 
  • A3: Flüge sind nur weit von Menschen entfernt erlaubt. Im gesamten Flugbereich dürfen sich keine unbeteiligten Personen befinden. Außerdem gilt ein Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe- & Industrie-, sowie Erholungsgebieten. 

Für alle Drohnen mit einem Abfluggewicht unter 250 g gilt: Sie dürfen in der Unterkategorie A1 betrieben werden und dürfen nahe an Menschen fliegen. Für die Benutzung ist kein Nachweis, in Form eines EU-Drohnen-Führerscheins nötig. Dies gilt beispielsweise für den kleinen FPV-Copter BetaFPV (Testbericht), die handtellergroße DJI Tello (Testbericht), aber auch für die Video-Drohnen DJI Mavic Mini (Testbericht) und DJI Mini 2 (Testbericht).

Für alle Bestands-Drohnen mit einem Abfluggewicht zwischen 250 g und 25 kg gilt: Sie dürfen ausschließlich in der Unterkategorie A3, also fernab von Menschen, geflogen werden.

Zusätzlich ist für die Benutzung der sogenannte kleine EU-Drohnen-Führerschein, der EU-Kompetenznachweis A1/ A3, erforderlich. Mehr dazu im nächsten Kapitel. Dies gilt beispielsweise für die DJI FPV (Testbericht), DJI Mavic-2-Serie (Testbericht), DJI Mavic Air 2 (Testbericht), Parrot Anafi (Testbericht) oder Yuneec Typhoon Q500 (Testbericht).

Ergänzend gibt es noch zeitlich befristete Ausnahmeregelungen, die noch bis zum 01. Januar 2023 für Bestands-Drohnen gültig sind:

Drohnen mit einem Gewicht zwischen 250 g und 500 g dürfen bis dahin in der Unterkategorie A1 unterwegs sein und somit in der Nähe von Menschen aufsteigen. Diese Ausnahme gilt beispielsweise für die DJI Mavic Air, Yuneec Breeze (Testbericht) und die Parrot Anafi (Testbericht).

Multicopter mit einer Startmasse zwischen 500 g und 2500 g dürfen bis 2023 mit dem großen EU-Drohnen-Führerschein, dem EU-Fernpiloten-Zeugnis, in der Unterkategorie A2 geflogen werden. Dann sind Flüge in sicherer Entfernung zu Menschen zulässig. Mit der befristeten Ausnahmeregelung mit einem Mindestabstand von 50 m, welcher auch im Langsam-Flug-Modus nicht unterschritten werden darf. Diese Ausnahme gilt beispielsweise für die DJI FPV (Testbericht), DJI Mavic-2-Serie (Testbericht), DJI Mavic Air 2 (Testbericht) und Yuneec Typhoon Q500 (Testbericht). Auch die DJI Phantom-Serie fällt in diese Gewichtsklasse.

Während die kleine Mini 2 auch in der Nähe von Menschen geflogen werden darf, muss die Mavic Air 2 mindestens 50 m Abstand halten.

Drohnen mit einem Abfluggewicht zwischen 2000 g und 25 kg dürfen bis dahin mit dem kleinen EU-Drohnen-Führerschein, dem EU-Kompetenznachweis, in der Unterkategorie A3 geflogen werden. Sprich, mit viel Abstand zu Menschen. Das Gewicht klassischer FPV- oder Video-Drohnen ist üblicherweise deutlich niedriger. Für alte Selbstbau-Schwergewichte sollten diese Regelung aber auch Hobby-Piloten kennen.

Ab dem 01. Januar 2023 gilt für Bestands-Drohnen ab 250 g immer die Unterkategorie A3.

EU-Drohnen-Führerschein

Für alle verfügbaren Drohnen mit Kameras und Drohnen mit mehr als 250 g Abfluggewicht ist somit mindestens der kleine EU-Drohnen-Führerschein, der EU-Kompetenznachweis A1/ A3 notwendig. Dieser ist kostenlos auf der Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes verfügbar.

Um die theoretische Prüfung mit insgesamt 40 Multiple-Choice-Fragen aus neun Fachgebieten zu bestehen, bietet die Seite ein Onlinetraining mit Informationstexten und Erklärvideos an. Werden bei der Prüfung 75 % der Fragen korrekt beantwortet, gilt sie als bestanden. Und keine Angst, sowohl die Übungsaufgaben als auch die Prüfung können problemlos mehrfach absolviert werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss, bekommt der Fernpilot seinen Nachweis als PDF-Dokument. Die für die Beschriftung notwendige e-ID, die Registrierungsnummer, wird wenige Tage nach Abgleich der persönlichen Daten, vom Luftfahrt-Bundesamt zugewiesen.

Wer mit seiner DJI FPV (Testbericht), DJI Mavic-2-Serie (Testbericht), DJI Mavic Air 2 (Testbericht) oder Yuneec Typhoon Q500 (Testbericht) nicht nur weit weg von Menschen, Wohn-, Gewerbe- & Industrie-, sowie Erholungsgebieten fliegen möchte, das heißt in der Unterkategorie A2 statt A3, der braucht den großen EU-Drohnen-Führerschein, das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2. Um dieses zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Abschluss des EU-Kompetenznachweis A1/ A3 (kleiner EU-Drohnen-Führerschein) 
  • Abschluss eines praktischen Selbststudiums der Betriebsbedingungen für UAS der Unterkategorie A3 
  • Erklärung über den Abschluss des praktischen Selbststudiums 
  • Bestehen einer zusätzlichen theoretischen Prüfung mit 30 Multiple-Choice-Fragen aus drei Fachgebieten. Werden mindestens 75 % der Prüfungsfragen richtig beantwortet, gilt die Prüfung als bestanden.  

Kurse zum EU-Fernpiloten-Zeugnis gibt es allerdings nicht beim Luftfahrtbundesamt selbst, sondern bei zugelassenen Prüfstellen. Diese verlangen für Kurs und Prüfung zwischen 270 Euro und 350 Euro. Nach erfolgreichem Abschluss wird das digitale Zeugnis beim Luftfahrtbundesamt beantragt. Hier geht es zur Liste der zugelassenen Prüfstellen.

Da viele Prüfer derzeit noch auf ihre Freigabe und Zertifizierung für die Prüfung warten, ist das Angebot derzeit noch sehr überschaubar. Neben einer flächendeckenderen Auswahl hoffen wir zukünftig auf sinkende Preise für das Fernpiloten-Zeugnis.

Auswirkung: Bedeutung für die beliebtesten Video-Drohnen

Obwohl wir die Informationen bereits so gut wie möglich zusammengefasst und möglichst logisch unterteilt haben, gibt es hier noch eine Übersicht, wie die rechtliche Lage für die beliebtesten Video-Drohnen konkret aussieht:

DJI Mavic Mini, Mini 2 DJI Mavic Air 1, Parrot Anafi, Yunec BreezeDJI Mavic Air 1, Parrot Anafi, Yunec BreezeDJI FPV, DJI Mavic Pro/ Platinum, Mavic Air 2, Mavic-2-Serie, Yuneec Q500DJI FPV, DJI Mavic Pro/ Platinum, Mavic Air 2, Mavic-2-Serie, Yuneec Q500
zeitlich begrenzte AusnahmeAusnahmeregelung bis 2023Ausnahmeregelung bis 2023
Gewichtsklasseunter 250 g250 g bis 500 g250 g bis 500 g500 g bis 2000 g500 g bis 2000 g
DrohnenfüherscheinNicht notwendigEU-Kompetenz-Nachweis A1/A3EU-Kompetenz-Nachweis A1/A3EU-Kompetenz-Nachweis A1/A3EU-Fernpiloten-Zeugnis
Versicherungspflichtjajajajaja
Registrierungs- & Kennzeichnungspflichtjajajajaja
Mindestalter 16 Jahrejajajajaja
Maximale Flughöhe120 m120 m120 m120 m120 m
Flüge nur in Sichtweite erlaubtjajajajaja
Ausnahmen SichtweiteFollow-Modus mit maximal 50 m Abstand zum PilotenFollow-Modus mit maximal 50 m Abstand zum PilotenFollow-Modus mit maximal 50 m Abstand zum PilotenFollow-Modus mit maximal 50 m Abstand zum PilotenFollow-Modus mit maximal 50 m Abstand zum Piloten
Flüge per Bildschirm oder Videdobrille mit SpotterFlüge per Bildschirm oder Videdobrille mit SpotterFlüge per Bildschirm oder Videdobrille mit SpotterFlüge per Bildschirm oder Videdobrille mit SpotterFlüge per Bildschirm oder Videdobrille mit Spotter
Mindestabstände1500 m zu Flughäfen1500 m zu Flughäfen1500 m zu Flughäfen1500 m zu Flughäfen1500 m zu Flughäfen
100 m zu Autobahnen100 m zu Autobahnen100 m zu Autobahnen100 m zu Autobahnen100 m zu Autobahnen
100 m zu Bundeswasserstraßen100 m zu Bundeswasserstraßen100 m zu Bundeswasserstraßen100 m zu Bundeswasserstraßen100 m zu Bundeswasserstraßen
100 m zu Bahnanlagen100 m zu Bahnanlagen100 m zu Bahnanlagen100 m zu Bahnanlagen100 m zu Bahnanlagen
100 m zu Oberleitungen100 m zu Oberleitungen100 m zu Oberleitungen100 m zu Oberleitungen100 m zu Oberleitungen
100 m zu Kraftwerken100 m zu Kraftwerken100 m zu Kraftwerken100 m zu Kraftwerken100 m zu Kraftwerken
100 m zu Unglücksorten100 m zu Unglücksorten100 m zu Unglücksorten100 m zu Unglücksorten100 m zu Unglücksorten
Auch Nahe an Menschen, aber keine ÜberflügeWeit Weg von Menschen & 150 m entfernt von Wohn-, Gewerbe-, Industrie-, und ErholungsgebietenAuch Nahe an Menschen, aber keine ÜberflügeWeit Weg von Menschen & 150 m entfernt von Wohn-, Gewerbe-, Industrie-, und ErholungsgebietenIn sicherer Umgebung zu Menschen (50 m)

Verfügbare Drohnen

Alle aktuell verfügbaren Video-Copter gelten nach der EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) als Bestands-Drohnen.

Fazit

Wer kein Problem damit hat, sein Fluggerät ab 2023 nur in der Unterkategorie A3 (fernab von Menschen) fliegen zu dürfen, kann jede Drohne kaufen und braucht dafür neben einer Modellflugversicherung lediglich den kostenlosen Kenntnisnachweis A1/A3. Bis 2023 kann man zusätzlich mit dem EU-Fernpiloten-Zeugnis auch in der Kategorie A2 (in sicherere Umgebung zu Menschen) fliegen.

Nur wer auch in der Nähe von Menschen fliegen will, muss genau hinsehen. Hier kommen bei den aktuell verfügbaren Video-Drohnen lediglich die DJI Mavic Mini (Testbericht) und die DJI Mini 2 (Testbericht) in Frage.

Zukünftig bekommen alle Multicopter eine offizielle Risikoklasse zugewiesen, welche dann exakt definiert, wie und wo geflogen werden darf. Stand heute sind allerdings noch keine solchen Drohnen erhältlich.