Stefan schrieb bereits während des Studiums Spieletests für ein Printmagazin im Ruhrgebiet. Durch einen glücklichen Zufall landete er in Berlin und arbeitete fast 15 Jahre bei Areamobile, zuletzt als leitender Testredakteur. Für Heise Bestenlisten testet er Smartphones, Saug- und Mähroboter, Lautsprecher, Modellflugzeuge und andere Technik-Gadgets.
Nur 500 Millionen Euro stellt das Bundesverkehrsministerium für den Ausbau von PV-Anlage, PV-Speicher und Wallbox zur Verfügung, pro Haushalt gibt es über 10.000 Euro vom Staat. Das könnte schnell weg sein. Wir erklären, wie man drankommt und für wen es sich lohnt.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing von der FDP hat auf der Ladeinfrastruktur-Konferenz 2023 bekannt gegeben, dass der Staat eine halbe Milliarde Euro für ein neues PV-Förderprogramm zur Verfügung stellen wird. Ziel ist die „Stärkung der Elektromobilität“ sowie „einen grundsätzlichen Beitrag zur Netzstabilität im Kontext der dezentralen Energieversorgung auf privater Ebene“ zu leisten. Wie aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) hervorgeht, wird dafür die Anschaffung von PV-Anlage, PV-Speicher und Wallbox zum Laden von Elektroautos als Gesamtpaket unterstützt, einzeln gibt es keine Förderung. Außerdem ist die Zuzahlung vom Staat an weitere Vorgaben geknüpft, die längst nicht alle Bundesbürger erfüllen können. Mogelpackung, Reichengeschenk oder doch Chance für Viele? TechStage hat das an einem praktischen Beispiel durchgerechnet.
Zu den Grundvoraussetzungen für die Förderung 442 der KfW, die wie angesprochen längst nicht alle Bundesbürger erfüllen, gehören der
Nicht förderungsberechtigt sind Personen, die
Außerdem ist die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss nicht erlaubt und eine „Kombination aus anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen“ ist ebenfalls nicht möglich. Ausnahme ist die BAFA- oder auch Umweltprämie für Elektroautos, wie eine Sprecherin des BMDV auf Anfrage mitteilte.
Zum Elektroauto an sich ist festzuhalten, dass es sich dabei zwingend um ein rein batterieelektrisches Fahrzeug handeln muss. Hybrid-Modelle fallen nicht unter förderfähige Fahrzeuge für KfW 442. Das Fahrzeug kann gekauft oder geleast werden und muss bei Antragstellung für die Förderung verbindlich bestellt oder vorhanden sein. Bei Leasing reicht bei Beantragung eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten, allerdings muss wie bei Kauf eines Elektrofahrzeugs insgesamt eine Nutzungsdauer von 36 Monaten vorliegen. Entsprechend müssen auch Leasing-Verträge insgesamt mindestens 36 Monate laufen oder ggf. auf insgesamt 36 Monate verlängert werden, wie uns das BMDV auf Anfrage mitteilte. Das Fahrzeug muss auf den Antragsteller oder eine im Haushalt lebende Person zugelassen sein. Dienstwagen erfüllen die Fördervoraussetzungen nicht. Die Installation der PV-Anlage durch eine Fachfirma ist Voraussetzung.
Gefördert wird ein Paket aus Photovoltaik-Anlage, PV-Speicher und Wallbox. PV-Anlage und Speicher müssen mindestens 5 kWp/kWh leisten und speichern, die Wallbox darf nicht öffentlich zugänglich sein und muss mindestens 11 kW Leistung haben. Zudem muss sie auf der Liste förderfähiger Ladestationen stehen. Alle drei Komponenten müssen „fabrikneu“ angeschafft werden und dürfen zuvor nicht vorhanden gewesen sein. Ausnahme: Bei einer bestehenden PV-Anlage kann eine Erweiterung von mindestens 5 kWp zusammen mit Speicher und Wallbox gefördert werden. Die Förderung gilt auch für Systeme, die gemietet oder auf Raten bezahlt werden, sofern sie später letztendlich in den Besitz des Antragstellers übergehen. Sollte das geförderte System (PV, Speicher und Wallbox) innerhalb von 6 Jahren verkauft werden, kann die KfW die Förderungssumme zurückverlangen. Das Komplettsystem muss über ein Energiemanagement-System zur Optimierung des Eigenverbrauchs verfügen.
Die maximale Förderungssummer liegt bei 10.200 Euro, minimal sind es 4850 Euro. Die Summe setzt sich zusammen aus 600 Euro pro kWp der PV-Anlage (maximal 6000 Euro), 250 Euro pro kWh Speicher (bis 3000 Euro) und pauschal 600 Euro für eine förderfähige „einfache“ Wallbox sowie weiteren 600 Euro für eine Wallbox, die bidirektional laden kann. Bidirektionale Wallboxen können nicht nur das E-Auto laden, sondern ihm auch wieder Energie für das Haus entnehmen (Vehicle to Home). Wichtig: Unterschreiten die Gesamtkosten den Zuschussbetrag, entfällt eine Förderung komplett!
Die Fördersumme von bis zu 10.200 Euro wird über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) als Zuschuss, nicht als Kredit gewährt. Ab dem 26.9.2023 können Interessenten die Förderung über das Kundenportal der KfW für die Förderung 442 beantragen. Wichtig: Die Daten zur Leistung von PV-Anlage und Speicher können nachträglich nicht mehr geändert werden! Nach Erhalt der Zusage durch die KfW können die Arbeiten für die neue PV-Anlage beginnen. Vorherige Erkundigungen und das Einholen von Angeboten dürfen auch vor Antragstellung durchgeführt werden. Spätestens 24 Monate nach Antragstellung und 6 Monate nach der letzten Rechnung zur Fertigstellung der geförderten Anlage, (voraussichtlich aber frühestens ab März 2024) müssen Antragsteller die ordnungsgemäße Durchführung im KfW-Portal bestätigen und Rechnungen von Fachfirmen für die Anlage und ggf. auch das Elektroauto beibringen.
Der Autor dieses Artikels hatte bislang kein Elektroauto. Da der Zweitwagen in ein gewisses Alter gekommen ist und demnächst eine vierstellige Reparatur ansteht sowie zudem ohnehin eine Photovoltaik-Anlage installiert werden sollte, kommt die neue Förderung 442 genau richtig. Die Grundvoraussetzungen sind vorhanden, nur das Elektroauto fehlt. Für den defekten Verbrenner haben wir uns unter anderem bei wirkaufendeinauto.de und carsale24 ein Angebot zum Verkauf machen lassen.
Für Leasing gibt es zahlreiche Portale, die teils mit sehr guten Konditionen aufwarten:
Fündig geworden ist der Redakteur bei Mitsubishi Hielscher in Norden, der für vollelektrische Fahrzeuge den Hersteller GWM (Great Wall Motors) und dessen Modell Ora Funky Cat vertritt. Was vom Namen her wie ein schlechter Scherz oder zumindest ein Kinderspielzeug klingt, erwies sich in Tests als guter Stadtflitzer mit viel Platz im hochwertigen Innenraum, viel Ausstattung, guten Fahrleistungen sowie Reichweiten von 300 bis 420 Km (WLTP). Im Internet rangierten die besten Angebote bei 149 Euro für 5000 km/pa und 24 Monate, das Angebot für ein 36-Monate-Kilometer-Leasing bei Hielscher beläuft sich monatlich auf 180 Euro für 10.000 km/pa bei drei Jahren Laufzeit. Hinzu kommen 990 Euro Überführungskosten. Die Anzahlung wird eins zu eins mit der BAFA-Prämie verrechnet, wobei die 4500 Euro, die auf den Käufer entfallen, allerdings vorgestreckt werden müssen. Daher lassen wir sie bei der Rechnung außen vor.
Auch Versicherung, Steuern und Stromkosten lassen wir in dieser Rechnung weg – die vergleichbaren Kosten fielen bei einem Verbrennermodell ebenfalls an, auch wenn sie dort bei einer angenommenen Fahrtstrecke von 800 km/Monat niedriger lägen. Abziehen lässt sich hingegen die THG-Quote. Dabei handelt es sich um Geld, was Besitzer von Elektroautos dafür bekommen, dass sie mit ihrem Fahrzeug eingespartes CO2 auf dem Papier in Form von Zertifikaten verkaufen. Nach Angaben des ADAC erhalten E-Auto-Besitzer im Jahr 2023 zwischen 200 und 325 Euro pro Jahr, macht im Mittel also knapp 790 Euro für 3 Jahre. Voraussetzung ist das Anmelden bei entsprechenden Dienstleistern wie dem ADAC.
Zu den durch das neue Elektroauto entstehenden Fixkosten in Höhe von rund 6700 Euro kommen die Kosten für die Photovoltaik-Anlage. Ein vorliegendes Angebot dazu beläuft sich auf rund 25.000 Euro für etwas über 10 KWp und 10 KWh Speicher samt non-bidirektionaler Wallbox. Für die PV-Anlage gibt es nach den oben genannten Kriterien 6000 Euro von der KfW, hinzu kommen 2500 Euro für den Speicher und 600 Euro für die Wallbox.
Unterm Strich bedeutet das, dass in diesem Rechenbeispiel für eine PV-Komplettanlage, die (ohne Wallbox) zuvor ohnehin angeschafft werden sollte und für das Leasen eines Elektroautos für 36 Monate rund 2400 Euro vom Staat und der KfW bezuschusst werden. Die Stromkosten für das E-Fahrzeug dürften voraussichtlich in etwa 8 Monaten im Jahr bei fast Null liegen, da ausschließlich Laden an der heimischen Wallbox geplant ist. Wegen der Leasing-Raten sind die Kosten für den Stromer zwar höher als mit dem alten Verbrenner-PKW, dafür ist die Funky Cat neu und mit Garantie versehen und der Umwelt tut das alles auch noch gut.
Anders sieht das beim Kauf eines Elektroautos aus – abgesehen davon, wenn jemand ohnehin gerade ein solches Fahrzeug kaufen wollte. Wer extra eins anschaffen will, um von der neuen Förderung zu profitieren, schaut in die Röhre. Ein neues Elektrofahrzeug kommt selbst auf Schnäppchenportalen für Autos wie carwow nicht unter 16.000 Euro nach Abzug aller möglicher Prämien und Quoten weg – und liegt damit schon deutlich über den maximal 10.200 Euro, die gefördert werden. Hinzu kommt, dass es sich bei solchen Fahrzeugen um kleine Modelle mit sehr geringer Reichweite handelt.
Bei Kauf eines fahrbereiten Gebrauchten geht es zum Artikelzeitpunkt bei rund 4800 Euro los. Eine Anlaufstelle für gebrauchte Fahrzeuge ist etwa autohero.de. Die BAFA-Prämie wird hier mit großer Wahrscheinlichkeit schon genutzt worden sein, außerdem ersteht man ein altes Fahrzeug mit über 10 Jahren auf dem Buckel (auch der Akku!), wenig Leistung und noch weniger Reichweite. Immerhin bleibt abzüglich der THG-Prämie zur Fördersumme aus dem Leasing-Beispiel (9100 Euro) immer noch eine Differenz von rund 3500 Euro, die ebenfalls „geschenkt“ sind, sofern alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Dafür hat man dann aber auch ein altes und potenziell defektanfälliges Elektrovehikel zuhause.
Aber es gibt theoretisch noch eine weitere Möglichkeit: Noch günstiger wird es, indem man ein Unfall-Elektrofahrzeug kauft. Das haben wir bei Mobile.de zum Artikelzeitpunkt ab rund 2500 Euro gefunden und niemand verbietet es, ein nicht fahrbereites Fahrzeug anzumelden. Theoretisch bleiben Besitzers eines solchen „Fahrzeugs“ nach Abzug der Versicherung, die für zugelassene Fahrzeuge in Deutschland verpflichtend ist, rund 6600 Euro zur Fördersumme aus dem ersten Beispiel (9100 Euro) übrig, wenn sie auch noch die THG-Quote beanspruchen. Da das sicherlich nicht im Sinne der Förderung "Solarstrom für Elektroautos" ist und die meisten Menschen weder laufende Kosten für einen Schrotthaufen aufbringen wollen, noch den Platz dafür überhaben dürften, entfällt diese Möglichkeit hoffentlich. Ausgeschlossen erscheint sie uns aber auf den ersten Blick nicht.
Die neue PV-Förderung setzt viel Eigenkapital voraus und verlangt noch andere Gegebenheiten. Wer das nicht erfüllen kann oder will, kann anders profitieren: mit einem Balkonkraftwerk. Diese Stecker-PV-Anlagen sind 2023 noch von der Mehrwertsteuer befreit und daher günstiger zu haben. Hinzu kommen Förderungen, die inzwischen von zahlreichen Bundesländern, Kommunen und sogar Stadtwerke dazugezahlt werden.
So gibt Berlin etwa pauschal 500 Euro für Mieter dazu, gleiches gilt für Mecklenburg-Vorpommern. Sachsen bezuschusst immerhin noch mit 300 Euro. Hinzu kommt eine große Zahl an regionalen Förderungen für BKWs. Welche das sind, hat die Seite Finanztipp.de zusammengefasst. Selbst ohne Förderung amortisieren sich Balkonkraftwerke schon nach gut 3 Jahren, mit Förderung teilweise in unter einem Jahr. Danach produzieren sie munter weiter Strom, der vom Besitzer nicht mehr bezahlt werden muss – und das macht sich pro Jahr gut und gern mit bis zu 250 Euro weniger Stromkosten bemerkbar.
Und es gibt noch eine Möglichkeit, günstig an eine PV-Anlage mit oder ohne Speicher und Wallbox zu kommen – allerdings braucht man dafür gute Beziehungen oder muss viel Fachwissen mitbringen und Arbeit investieren. Wer "jemanden kennt, der jemanden kennt", findet vielleicht einen Solarteur oder Elektroinstallateur, der einem selbst gekaufte PV-Komponenten installiert und anmeldet. Der Autor des Artikels hatte zuvor etwa einen 16-kWh-Speicher von Titan Solar gekauft – für geradezu unverschämt günstiger 3700 Euro inklusive Versand schon vor rund 6 Monaten. Genutzt werden konnte er leider bislang nicht, denn zumindest "auf dem Dorf" gibt es im Gegensatz zu großen Städten keine PV-Vereine. Mit deren Hilfe klappt nämlich sonst auch die Selbstinstallation unter fachkundiger Aufsicht und Mithilfe. Wer noch Material für die eigene Anlage sucht, wird unter anderem hier fündig:
Die Förderung 442 „Solarstrom für Elektroautos“ grenzt von vornherein schon einmal eine große Personengruppe aus, da nur Eigenheimbesitzer mit Eigennutzung von ihr profitieren. Das mögen die ausgegrenzten Personenkreise ungerecht finden. Allerdings handelt es sich bei der Förderung eben nur um einen Zuschuss und wer sie in Anspruch nehmen will, muss zusätzlich noch einmal ordentlich in die Tasche greifen. Im Falle der ersten Beispielrechnung muss der Autor noch einmal über 20.000 Euro aus eigener Tasche aufbringen, das ist eine ganze Menge.
Trotzdem: Im Klartext bedeutet das, dass nur Menschen, die ohnehin eine gewisse Summe investieren können und bereits Eigentum besitzen, zusätzlich auch noch Geld geschenkt bekommen. Allerdings profitieren auch alle anderen indirekt: durch den gesenkten CO2-Ausstoß und hoffentlich eine bessere Umwelt. So gesehen ist die 442 eine ziemlich gute Sache und wie man davon finanziell profitiert, haben wir ausführlich beleuchtet - im Optimalfall hat man bereits ein Elektroauto. Allerdings gilt es, schnell zu sein: Rein rechnerisch sind die 500 Millionen Euro bei Auszahlung der vollen Förderung schon nach weniger als 50.000 Anträgen aufgebraucht...
Noch mehr spannende Artikel zum Thema haben wir in unserer Themenwelt Photovoltaik zusammengefasst. Hier beschäftigen wir uns in erster Linie mit Balkonkraftwerken (Bestenliste), Powerstations (Bestenliste) und auch Klein-Windkraft (Ratgeber).
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