Ende Juli 2020 entscheidet der BGH über weitere Schadenersatzklagen von VW-Dieselfahrern. Vielfahrer können demnach leer ausgehen, es gibt keine Deliktszinsen und der Kläger muss nicht konkret die Schädigenden benennen. Wer seinen VW-Diesel nach Herbst 2015 kaufte, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz.