Steuern schon GEZahlt?

Wie die Finanzämter der GEZ zu neuen Einnahmen verhelfen.

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Von
  • Bernd Oestereich

Seit Anfang 2005 schreiben die Finanzämter vor, dass Unternehmen ihre Steueranmeldungen nur noch elektronisch an das Finanzamt senden dürfen. Wenn ein Unternehmen also keinen externen Dienstleister (bspw. einen Steuerberater) damit beauftragt, muss das Unternehmen logischerweise über einen eigenen Internet-Zugang verfügen. Man könnte also sagen, die Finanzbehörden zwingen die Unternehmen, einen Internet-Zugang zu besitzen.

Das wiederum ist für die GEZ, die "Gebühren-Einzugs-Zentrale" ("heute schon GEZockt?") ganz praktisch, denn der neue 8. Rundfunkstaatsvertrag schreibt auch eine Gebührenpflicht für so genannte "neuartige Geräte" wie PCs, Notebooks und Handys vor, sofern mit diesen theoretisch Fernsehprogramme empfangen werden können. Da einige Rundfunkanstalten im Streaming-Verfahren Audio- und Videodateien im Internet bereitstellen sind praktisch alle internetfähigen "neuartigen Geräte" betroffen. Macht 204,36 Euro im Jahr bitte schön!

So nötigt das Finanzamt also alle Unternehmen, nun auch für jeden PC noch GEZ-Gebühren zu zahlen. Super.

Übrigens: Wenn eine Rundfunkanstalt ihr Programm per Telefon bereitstellte, wären auch alle Telefone gebührenpflichtig. Und wenn irgendwo ein Radiokanal in der Öffentlichkeit über Lautsprecher verbreitet wird, sind womöglich auch Hörgeräte gebührenpflichtig? Da stellt sich die Frage, ob Brillen eigentlich auch "Geräte" sind? ()