Wechselspiele
Die Mobilfunk-Rufnummer gehört in Deutschland dem Kunden. Mit ein paar Tipps funktioniert auch die Mitnahme zu einem anderen Anbieter.
Die Rufnummer gehört in Deutschland dem Kunden. Er darf sie zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Dennoch machen in den Mobilfunknetzen die wenigsten davon Gebrauch. Dabei ist die Mitnahme unbürokratisch und unkompliziert. Risiken und Nebenwirkungen halten sich in engen Grenzen. Nur die Billiganbieter wollen nicht mitspielen.
Rund 80 Millionen Mobilfunkkunden gibt es derzeit in Deutschland. Statistisch gesehen hat jeder Bundesbürger, vom Säugling bis zum Greis, eine SIM-Karte mit zugehöriger Rufnummer. Der Boom war so gewaltig, dass man die Mobilfunknummern sogar teilweise um eine Stelle verlängern musste, weil die dafür reservierten Rufnummernblöcke sonst am Ende nicht ausgereicht hätten.
Seit November 2002 steht jedem Mobilfunkkunden das Recht zu, seine Rufnummer bei einem Wechsel des Netzbetreibers mitzunehmen. Mit viel Aufwand schufen die Mobilfunkbetreiber eine Datenbank, um Anrufe auch weiterhin ins richtige Mobilfunknetz leiten zu können. Von der Möglichkeit der Mitnahme macht aber nur eine verschwindend kleine Minderheit Gebrauch. Gerade einmal 1,1 Millionen Rufnummern sind seit 2002 tatsächlich in ein fremdes Netz gewandert und aktuell dort geschaltet. Ähnlich sehen die Zahlen in Österreich aus, dort sind lediglich 1,7 Prozent der Kunden mit der Rufnummer in ein Fremdnetz gewechselt.
Das Desinteresse der Kunden hat verschiedene Gründe. Der wichtigste ist, dass die Rufnummernmitnahme in Deutschland von keinem Anbieter aktiv vermarktet wird. Der Kunde muss explizit danach fragen, wenn er im Laden einen neuen Mobilfunkvertrag abschließt, obendrein bedeutet die Portierung zusätzlichen Papierkram. Dazu kommt, dass die Rufnummer im Zeitalter von Kurzwahlspeichern nicht mehr ganz den Stellenwert besitzt wie noch vor einigen Jahren. Kaum noch jemand lernt die Rufnummer auswendig, sondern wählt sie aus einer Liste. Der Eintrag dort ist mit wenigen Handgriffen auf den aktuellen Stand gebracht. Dennoch bleibt es lästig, alle potenziellen Kommunikationspartner informieren zu müssen, wenn man eine neue Mobilfunknummer hat. Die wenigsten Mobilfunkkunden lassen ihre Mobilfunknummer ins Telefonbuch eintragen, sodass es für Freunde und Geschäftspartner schwierig werden kann, die neue Rufnummer zu erfahren.
Das Gesetz weist zudem eine erhebliche Lücke auf: Alle Mobilfunkbetreiber müssen dem Kunden die Möglichkeit einräumen, seine Rufnummer mitzunehmen. Das Mitbringen ist aber in ihr Belieben gestellt. Wenn der Kunde einen neuen Vertrag abschließt, darf der Vertragspartner also durchaus ablehnen, die vorhandene Rufnummer zu schalten. Während alle Netzbetreiber und fast alle Service-Provider zumindest ihren Vertragskunden das Mitbringen erlauben, sperren sich einige Discounter für Prepaid-Verträge. Simyo, blau.de oder Schwarzfunk beispielsweise sparen sich den Aufwand, Rufnummern anderer Anbieter in ihr System zu importieren. Wer dort Kunde wird, erhält eine neue Rufnummer - ob er will oder nicht. Die einzige Alternative ist es, sich einen anderen, teureren Anbieter mit mehr Service zu suchen.
Nachteil für Prepaid
T-Mobile und Vodafone erlauben sogar ihren Prepaid-Kunden, eine fremde Rufnummer mitzubringen. Anders E-Plus und O2: Für Prepaid-Karten in den Free&Easy- und Loop-Tarifen besteht keine Möglichkeit, eine Rufnummer aus einem Fremdnetz zu importieren. Anders sieht das aus, wenn der Kunde am Ende der Vertragslaufzeit von einem Postpaid- zu einem Prepaid-Produkt beim selben Betreiber wechseln will. Das geht in der Regel problemlos.
Bei neu abgeschlossenen Prepaid-Verträgen ist die Übernahme allerdings deutlich komplizierter. Standardmäßig erhält der Prepaid-Neukunde lediglich einen Umschlag mit SIM-Karte und zugehöriger Rufnummer. Für die Mitnahme muss er dann schon die Hotline oder den Berater in einem Fachgeschäft bemühen - an der Supermarkt-Kasse etwa lassen sich solche Sonderwünsche meist nicht erfüllen. Dort notieren die Mitarbeiter lediglich die Ausweisnummer, können aber keinen weiterführenden Service bieten.
Anders liegt der Fall, wenn eine Rufnummer in ein bereits bestehendes Vertragsverhältnis importiert werden soll. Die portierte Rufnummer ersetzt dann die vom jeweiligen Anbieter vergebene. Das lassen nur die wenigsten Netzbetreiber und Provider zu. Wer das plant, sollte sich zuvor bei seinem Anbieter informieren, ob diese Möglichkeit besteht.
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Die Mobilfunkprovider bieten zwei Möglichkeiten, die Mailbox abzufragen oder ankommende Gespräche auf die Mailbox umzuleiten: Zum einen gibt es eine spezielle Kurzwahl aus dem Mobilfunknetz, zum zweiten kann aus der Mobilfunknummer und einem zwischen Vorwahl und Rufnummer eingeschobenen zweistelligen Code (siehe Tabelle) eine universelle Rufnummer erzeugt werden, die sogenannte Langwahl. Sie ermöglicht das Umleiten auf die Mailbox beziehungsweise deren Abfrage aus allen Netzen, ohne dass Weiterleitung oder Abruf vom jeweiligen Mobiltelefon stammen müssten.
Die Langwahl ändert sich durch den Netzwechsel nicht. Wer also bislang beispielsweise auf seine Mailbox per Vodafone-Rufnummer 0172/55/1234567 umleitete, muss das auch dann noch tun, wenn er die Rufnummer zu T-Mobile, E-Plus oder O2 oder einem deren Service-Provider mitgenommen hat. Die Kurzwahl zum Anruf bei der Mailbox jedoch richtet sich nach dem Netz, in dem der Kunde aktuell geschaltet ist.
Auch wenn die Langwahl unverändert bleibt, wird die Mailbox nach der Portierung im Zielnetz neu geschaltet. Das bedeutet, dass sich Funktionsumfang und Bedienung ändern, denn die Technik liefert ja ab Portierung der neue Netzbetreiber. Das hat auch zur Folge, dass alle gespeicherten Nachrichten mit der Umschaltung unwiederbringlich verloren gehen. Umleitungen auf die Mailbox, etwa bei Nichterreichbarkeit oder nach einer bestimmten Zeit, werden auf die Vorgabewerte des neuen Anbieters gesetzt und müssen gegebenenfalls manuell angepasst werden. Auch die Mailbox-Ansage geht verloren und muss neu aufgesprochen werden, wenn man nicht die Standardansage verwenden will. All das ist logischerweise erst nach der Portierung möglich.
Ein eventuell vorhandener SIM-Lock auf dem Handy lässt sich durch die Portierung nicht ausmanövrieren: Mit dem Wechsel erhält der Kunde in jedem Fall eine neue SIM-Karte, die mit dem verriegelten Gerät nicht zusammenarbeitet. Hier hilft während der Mindestvertragslaufzeit also nur die kostenpflichtige Entsperrung des Gerätes per Code. Nach Ablauf einer Frist, üblicherweise zwei Jahre, ist der für die Entsperrung erforderliche Code kostenlos erhältlich.
Tarif-Falle Portierung
Mit der Möglichkeit, die Rufnummer zu portieren, kann sich der Anrufer nicht mehr darauf verlassen, dass der Angerufene tatsächlich das zur Vorwahl passende Netz verwendet. Aus einem vermeintlichen netzinternen Anruf wird so unversehens ein Anruf in ein Fremdnetz - zu dramatisch höheren Kosten. Insbesondere Flatrate-Kunden, die einen Vertrag über kostenlose netzinterne Gespräche geschlossen haben, können hier eine böse Überraschung erleben, wenn sie irrtümlich auf die Pauschalabrechnung vertraut haben.
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Da der Gesetzgeber Tariftransparenz vorschreibt, bieten alle Mobilfunkprovider eine kostenlose Möglichkeit an, vor einem Anruf zu prüfen, in welchem Netz eine Mobilfunknummer tatsächlich geschaltet ist (siehe Tabelle). Dieses Verfahren ist allerdings so umständlich, dass kaum ein Kunde davon Gebrauch macht. Vor absehbar langen Gesprächen sollte man sich also vergewissern, dass der Anruf nicht unerwartet teuer ist oder zumindest den Gesprächspartner fragen, ob der tatsächlich im vermuteten Netz unterwegs ist. Umgekehrt gilt: Wenn man die Rufnummer in ein fremdes Netz mitgenommen hat, sollte man Anrufer zumindest bei längeren Telefonaten darauf hinweisen, dass man das Netz gewechselt hat.
Nicht jeder Anbieter nimmt es indes so genau mit der Abrechnung: Bei Anrufen aus dem Festnetz unterscheiden sich die Minutenpreise in die verschiedenen Mobilfunknetze häufig gar nicht oder nur um vergleichsweise geringe Beträge. Viele Festnetzanbieter sparen sich daher die Unterscheidung und rechnen ausschließlich nach der Netzvorwahl ab, wenn sie überhaupt unterschiedliche Preise für Anrufe in die verschiedenen Netze berechnen. Unterm Strich heben sich Mehr- und Minderkosten für diese auf. Ausnahme ist die T-Com, die unter der Telefonnummer 0 18 05/00 11 33 eine Möglichkeit anbietet, das der jeweiligen Rufnummer zugeordnete Netz abzufragen.
Verlorene Nummern
Wer seine Rufnummer portieren lassen will, muss überlegt vorgehen. Bereits ein kleiner formaler Fehler führt möglicherweise dazu, dass die Rufnummer unwiederbringlich verloren geht. Der Portierungsauftrag kann nur zum Vertragsende erteilt werden und muss in einem Zeitfenster eingehen, das unabhängig von der Kündigungsfrist vier Monate vor Vertragsende beginnt und 30 Tage danach endet. Außerhalb dieser Frist werden die Anträge abgelehnt. Insgesamt hat der Kunde also fünf Monate Zeit und muss lediglich sicherstellen, dass der sogenannte MNP-Auftrag (Mobile Number Portability) des gewählten Mobilfunkanbieters nicht zu früh oder zu spät beim bisherigen Vertragspartner eingeht. Wann die Übergabe tatsächlich erfolgt, bestimmt der alte Anbieter. Die tatsächliche Portierung erfolgt daher zum Ende des alten Vertrags.
Das Zusammenspiel zwischen den Providern bei der Rufnummernübernahme ist streng geregelt. Die Übernahme ist nur in einem Zeitraum von vier Monaten vor bis 30 Tage nach Vertragsende möglich.
Praktisch geschieht dies durch einen Eintrag in die von allen Mobilfunkbetreibern gemeinsam genutzten Master-Routing-Datenbank (MRDB). Sobald dort ein Portierungsantrag eingegangen ist, setzt der alte Anbieter einen Sperrvermerk für die Rufnummer. Das stellt sicher, dass nur ein Antrag bearbeitet wird und eventuelle weitere nicht berücksichtigt werden. Nach erfolgter Portierung wird der Vermerk wieder gelöscht.
Im Festnetz wird der Kunde dazu gezwungen, die Portierung dadurch einzuleiten, dass er einen Neuanschluss bei einem Unternehmen bestellt und dieses gleichzeitig beauftragt, den alten Anschluss zu kündigen und dabei die Portierung vorzunehmen. Diese Koppelung von Kündigung und Neuauftrag ist im Mobilfunk nicht nötig, die Kündigung kann also separat erfolgen - selbst nach Vertragsablauf hat der Kunde noch ein wenig Zeit, seine Rufnummer zu retten. Dann sollte er aber schnell handeln: Spätestens zwei Wochen nach Vertragsende muss der neue Anbieter den Auftrag zur Portierung vorliegen haben, sonst läuft möglicherweise die Frist von 30 Tagen ab, bevor der Auftrag den alten Anbieter erreicht hat.
Handelt der neue Vertragspartner nicht wie gewünscht, kann die Rufnummer dennoch verloren gehen. Das geschieht beispielsweise dann, wenn es Diskrepanzen zwischen den im Portierungsauftrag angegebenen und den beim alten Anbieter gespeicherten Kundendaten gibt oder der neue Mobilfunkanbieter den Kunden wegen eines Negativeintrags bei der Schufa oder in einer Auskunftei ablehnt. Damit scheitert logischerweise auch die beauftragte Portierung, der alte Vertrag endet aber trotzdem fristgerecht. Wer sichergehen will, sollte also eine gewisse zeitliche Überschneidung zwischen altem und neuem Mobilfunkvertrag einplanen und die Fristen nicht bis zum Letzten ausnutzen, um sich die Zeitreserve zu verschaffen, auch solchen Überraschungen zu begegnen und eventuell mit einem neuen Portierungsauftrag nachzusetzen.
Der abgebende Mobilfunkprovider verlangt ein Entgelt für die Weitergabe der Rufnummer. Das liegt typischerweise zwischen 25 und 30 Euro. Prepaid-Kunden müssen hier besonders aufpassen: Der Auftrag wird nur bearbeitet, wenn das Kundenkonto den erforderlichen Betrag aufweist. Zu viel einbezahlte Beträge verfallen, denn die Prepaid-Anbieter verlangen in der Regel eine Verzichtserklärung auf das restliche Guthaben, bevor sie die Rufnummer herausrücken. Das Mitbringen der Rufnummer hingegen ist grundsätzlich kostenlos.
Wer zu einem Discounter wechseln will, der den Rufnummernimport nicht gestattet, hat aber noch eine ganz praktische Möglichkeit, Anrufer über den Nummernwechsel zu informieren: Für eine Übergangsphase kann man den alten Vertrag noch eine Zeit lang weiter betreiben und dort die Mailbox aktivieren. In der Ansage der Mailbox weist man auf die neue Mobilfunknummer hin. Diese Übergangszeit lässt sich in vielen Fällen kostengünstig verlängern, indem man den Postpaid- in einen Prepaid-Vertrag wandelt. Einziger Nachteil: SMS an die alte Rufnummer erreichen einen nur dann, wenn man diese tatsächlich zumindest gelegentlich abfragt. Legt man die alte Karte in ein Zweithandy ein, ist aber auch das kein Problem. Die Kosten für eine solche Umstellung sind in der Regel auch nicht höher als für eine Rufnummernportierung.
Die Portierung erfolgt am dafür festgelegten Tag, frühestens zum Ende des alten Vertragsverhältnisses. Der Vorgang dauert ein wenig: Maximal sechs Stunden sind für die Portierung erforderlich. Alle angeschlossenen Mobilfunknetze gleichen ihre Datenbestände in dieser Zeit mit denen der MRDB ab. Sobald alle Netzbetreiber den aktuellen Datensatz haben, erreichen eingehende Gespräche auch den richtigen Empfänger. Der muss natürlich dann auch zum richtigen Zeitpunkt die neue SIM-Karte in sein Handy einlegen. Eine Rufumleitung für diesen Zeitraum ist nicht möglich, denn solange die Rufnummer in der Schwebe ist, ist ja kein Netzbetreiber zuständig, der den Anruf weiterleiten könnte. (uma)