Wunschkonzert

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Tim Gerber

Wunschkonzert

Gestern habe ich meinen Freund Erwin getroffen. Der hat endlich wieder eine feste Anstellung gefunden. War lange arbeitslos, der Ärmste, und musste sich mit Gelegenheitsjobs durchwurschteln. Jetzt hat er einen Festvertrag bei Hexmark-Kanone bekommen. Ja, genau, der große Druckerhersteller. Gute EDV-Leute mit solider Ausbildung werden eben immer gebraucht, meinen Sie jetzt vielleicht. Mag sein. Aber Erwin ist weder EDV-Mensch noch hat er eine gute Ausbildung. Der Mann ist Musiker, spielt Saxophon in einer Band und träumt seit Woodstock vom Berühmtwerden.

Aber was zum Kuckuck macht ein Musiker in einem Elektronik-Konzern, werden Sie jetzt fragen. Halten die sich jetzt schon eine firmeneigene Hauskapelle, die die Warteschleifenmusik bei der Service-Hotline live einspielt? Warum nicht? Ein Anruf kostet schlieĂźlich 1,92 Euro pro Minute und so sind die Jungs von der StraĂźe weg. ABM fĂĽr verkrachte 68er.

Weit gefehlt. Erwin steht den ganzen Tag mit seinen Kollegen im Studio und spielt selbst komponierte Songs ein. Die werden im MP3-Format auf Chips gebrannt und diese Chips kommen auf die Tonerkartuschen und Tintenpatronen von Hexmark-Kanone. Nein, die Musik ist nicht schön, und die Drucker spielen sie zum Glück auch nicht ab. Aber irgendetwas mussten sich die Druckerhersteller schließlich einfallen lassen, nachdem der Bundesgerichtshof auch das letzte Patent auf "eine pulvrige Farbsubstanz, die mittels elektrostatischem Verfahren auf Papier aufgetragen und dort mittels Wärme verfestigt werden kann" für nichtig erklärt hatte. Und auch das Patent für "eine farbige Flüssigkeit, mit welcher ein im Wesentlichen zellulosehaltiger, faseriger Untergrund eingefärbt werden kann", ist schon lange gekippt.

Nun könnte also jeder kommen, leere Tonerkartuschen einsammeln, sie auffüllen und sie billig wieder in Umlauf bringen. Um das zu verhindern, kam jemand auf die glorreiche Idee mit dem MP3-Chip. Den Song darauf schützt schließlich das Urheberrecht, den darf niemand kopieren. Und ohne die richtige MP3-Datei auf dem Chip läuft der ganze Drucker nicht. Wenn der Toner verbraucht ist, löscht die Firmware des Druckers den Song auf dem Chip. Die Kartusche kann also nicht wieder verwendet werden.

Erwin hat mir auch verraten, wie man die Kopiersperre überwindet und den vorher gesicherten Song auf den Chip einer wiederbefüllten Kartusche zurückspielen kann. Geht ganz einfach, aber ich darfs Ihnen nicht verraten. Sonst hätte ich mit Sicherheit gleich ein Rudel Staatsanwälte an der Hacke. Denn nach neuestem EU-Recht ist das Verbreiten von Know-how zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen strafbar.

Musik wird störend oft empfunden, wenn mit dem Drucker sie verbunden, könnte man das geflügelte Wort nun abwandeln. Sie glauben, ich scherze? Kein bisschen. Eben erst hat der Druckerbauer Lexmark in den USA einen Refiller unter Berufung auf den Digital Millennium Copyright Act verklagt (c't 3/03, S. 30). Das mit den MP3-Songs auf dem Verbrauchsmaterial kommt bestimmt. Wir Konsumenten werden noch manche teure Verschleißteilkröte zu schlucken bekommen, da bin ich sicher. Der Schlagzeuger von Erwins Band ist übrigens bei einem Staubsaugerhersteller untergekommen. Der will die Songs für seine Beutel. Musik ist eben Trumpf.

Schöne Grüße

Tim Gerber ()