nachgehakt: Datenschutzgrundverordnung
Ende Mai 2018 tritt die neue Datenschutzverordnung in Kraft, die einheitlich für die gesamte EU gilt. Sie bringt neue Rechte für Verbraucher, aber auch mehr Pflichten für Unternehmen mit sich.
- Holger Bleich
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Verbraucher können sich über die im Frühjahr wirksam werdende europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) freuen, denn sie bekommen mehr Rechte. Für Unternehmen ist die DSGVO weniger Grund zur Freude, für sie hält die Verordnung große Änderungen bereit. Betroffen sind alle: Große und kleine Firmen, Blogger und auch private Website-Betreiber.
Wer sich nicht an die EU-Datenschutzverordnung hält, dem drohen heftige Geldstrafen und teure Abmahnungen. Jörg Heidrich, Justiziar des heise Verlags, erklärt im Video alles Wichtige zur DSGVO.
Mehr zur neuen EU-Datenschutzverordnung erfahren Sie in der c't 05/18. (hob)