Eine so dreiste Umgehung der Lärmschutzrichtlinien wie bei einer Klappenanlage rechtfertigt meiner Meinung nach ein rückwirkendes Verbot.
Bei Alu-Spoilern wurde 2004 auch ohne Rücksicht auf Verluste ein rückwirkendes Verbot ausgesprochen. Es ist also keines Falls unmöglich so etwas zu machen.
Aber immerhin wurde dem Schwachsinn endlich ein Riegel vorgeschoben.