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Re: „Es gibt keine Möglichkeit, sie zu zwingen“

PriorArt schrieb am 28.05.2018 13:45:

jsm36 schrieb am 28.05.2018 12:56:

Als Normaler Mensch würde man direkt auf das Recht auf Nachbesserung und Schadensersatz kommen...aber wer weiß schon wie die rechtliche Lage wirklich aussieht...

Die Nachbesserung kommt ja in Form der Softwareupdates, und Schadensersatz kann man nur verlangen, wenn auch ein Schaden vorhanden ist. Das aber verneinte bereits ein Landgericht.

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/abgasskandal-lg-braunschweig-weist-schadensersatzklage-eines-diesel-kaeufers-gegen-vw-ab

Es gibt in Deutschland keine Präzedenzfälle, daher kann man aus diesem Urteil nur wenig ableiten.

DD

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