wolfiVista schrieb am 08.12.2017 06:45:
Begrenzung auf 30 000 Euro? - Wieder mal eine Verbeugung vor dem Lobbyismus. Warum nicht "Doppelter Listenpreis", damit es auch ein wenig schmerzt?
Viellicht habe ich den Text nicht richtig gelesen, aber bezieht sich das BuĂźgeld auf den jeweiligen Typ (einmalig) oder pro verkauftem/hergestelltem Fahrzeug?
Ersteres fände ich lächerlich, letzteres kann schon richtig wehtun, selbst wenn der Wagen 3 mal so teuer im VK war.
GruĂź
Pseudolus