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  • Ismail

mehr als 1000 Beiträge seit 04.11.2004

Fehler: Helmpflicht für E-Bikes

sofern sie über 25 km/h schaffen und auch ein  Zulassungkennzeichen
brauchen
besteht Motorradhelmpflicht.
Nicht keine oder Fahrradhelm, Motorradhelm.
Mag besch***en aussehen, ist aber so.

Die Gesetzeslage ist da wohl eindeutig. Da diese E-Bikes dann nicht
als Fahrrad mehr gelten.

Konnte man letzte Woche auch in vers. Tageszeitungen lesen.

Hier hat der Tester also einen Fehler im Text.

I.

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