Du bist doch der juristisch beschlagene Ritter, der den aktuellen Zustand des Ă–RR inklusive Vollprogramm und Vollversorgung verteidigt.
Was sagst Du denn zu folgender Aussage?
Sie stammt vom BVerfG und legt die BegrĂĽndung fĂĽr die Bebeitragung dar.
Zitat:
In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Funktion, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen (die Fakten und Meinungen auseinanderhalten) die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden, zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil.
BVerfG v. 18.7.18, Randnummer 80f
Wie paĂźt Deiner Meinung nach Fiktion, Unterhaltung und Propaganda in die den Beitrag begrĂĽndende Aufgabenbeschreibung?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (31.05.2019 14:35).