... gewöhnt sich der Nutzer erst daran und ist nicht zu erkennen, ob
eine gültige v1-Signatur vorhanden ist (oder eben gar keine), so
lassen sich auch Boshaftigkeiten unterjubeln (der Nutzer sieht ja
keinen Unterschied, ob die Anwendung nach v1 genehmigt ist oder
wirklich aus luscher Quelle kommt ...)
eine gültige v1-Signatur vorhanden ist (oder eben gar keine), so
lassen sich auch Boshaftigkeiten unterjubeln (der Nutzer sieht ja
keinen Unterschied, ob die Anwendung nach v1 genehmigt ist oder
wirklich aus luscher Quelle kommt ...)