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Avatar von Hightower
  • Hightower

mehr als 1000 Beiträge seit 04.04.2000

Dann eben ohne Durchsuchungsbeschluss...

Auch in der Schweiz ist der neue Schutz bei der Polizei inzwischen ein Thema. Hier macht man sich Gedanken, darüber dass es möglicherweise zulange dauert bis eine Genehmigung vorliegt, so dass es evtl. möglich ist die Daten ohne Durchsuchungsbefehl auszulesen. Also so zu sagen eine Vorratsdatenspeicherung mit Smartphonedaten.

Und da die Schweizer gerade im Rahmen des Geldspielgesetzes für Netzsperren gestimmt haben, ist das für mich durchaus ein realistisches Szenario.

https://www.blick.ch/digital/apple-update-versetzt-auch-schweizer-behoerden-in-rage-strafverfolgung-wird-erschwert-oder-verunmoeglicht-id8500117.html

Damit Schweizer Ermittler überhaupt Einsicht in private Daten von einem Telefon erhalten, benötigen sie einen Durchsuchungsbefehl eines Staatsanwaltes. [...]

Mit dem Software-Update könnte die Praxis eines Durchsuchungsbefehls überholt werden. Denn in Zukunft bleibt den Ermittlern genau eine Stunde Zeit, um an die Daten zu kommen. Tick, tack — Apple sei Dank.

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