Muss der Besitzer eines solchen Gerätes Besucher vor dem Betreten seiner Wohnung auf die Existenz des Gerätes aufmerksam machen, schließlich wird damit jedes Gespräch im Hörbereich des Gerätes aufgezeichnet?
Muss der Besitzer eines solchen Gerätes Besucher vor dem Betreten seiner Wohnung auf die Existenz des Gerätes aufmerksam machen, schließlich wird damit jedes Gespräch im Hörbereich des Gerätes aufgezeichnet?