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  • dhoughal

mehr als 1000 Beiträge seit 09.01.2003

Rechtliches

Muss der Besitzer eines solchen Gerätes Besucher vor dem Betreten seiner Wohnung auf die Existenz des Gerätes aufmerksam machen, schließlich wird damit jedes Gespräch im Hörbereich des Gerätes aufgezeichnet?

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