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Avatar von schap23
  • schap23

mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.2008

Begründung ?

Der Artikel wäre interessant gewesen, wenn er einen Hinweis auf die
Begründung des Gerichts enthalten hätte.

Warum ist das keine Patentverletzung, wenn "Bounce back" ein gültiges
Patent sein soll?

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