genaugenommen sogar nur 1/2 Jahr, die restlichen 18 Monate der
insgesamt 24 Monaten Gewährleistungsfrist sind nämlich in der
Beweislastumkehr, nicht mehr der Händler/Lieferant muss es als defekt
anerkennen, Du musst beweisen, daß es zum Zeitpunkt der Übergabe
einen Defekt hatte ...
insgesamt 24 Monaten Gewährleistungsfrist sind nämlich in der
Beweislastumkehr, nicht mehr der Händler/Lieferant muss es als defekt
anerkennen, Du musst beweisen, daß es zum Zeitpunkt der Übergabe
einen Defekt hatte ...