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Avatar von Mainzelmännchen
  • Mainzelmännchen

mehr als 1000 Beiträge seit 10.06.2005

Re: Zwei Jahre Garantie

genaugenommen sogar nur 1/2 Jahr, die restlichen 18 Monate der
insgesamt 24 Monaten Gewährleistungsfrist sind nämlich in der
Beweislastumkehr, nicht mehr der Händler/Lieferant muss es als defekt
anerkennen, Du musst beweisen, daß es zum Zeitpunkt der Übergabe
einen Defekt hatte ...

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