Im Falle der Anwälte plädiere ich auf nicht schuldig aufgrund Unzurechnungsfähigkeit.
Dass ein mitgebrachtes Notebook *auch ohne* TouchBar "bestimmte integrierte Funktionen" enthält, die seine Verwendung im Prüfungszyklus "problematisch" machen, das sollte eigentlich jedem halbwegs Normaldenkenden bewusst sein.