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Avatar von melbac
  • melbac

mehr als 1000 Beiträge seit 30.09.2009

"jedem halbwegs Normaldenkenden"

berserk schrieb am 31.01.2017 13:09:

Im Falle der Anwälte plädiere ich auf nicht schuldig aufgrund Unzurechnungsfähigkeit.

Dass ein mitgebrachtes Notebook *auch ohne* TouchBar "bestimmte integrierte Funktionen" enthält, die seine Verwendung im Prüfungszyklus "problematisch" machen, das sollte eigentlich jedem halbwegs Normaldenkenden bewusst sein.

Jeder halbwegs Normaldenkende geht davon aus das während der Prüfung auf den Geräten eine Software aktiv ist die einerseits alles nicht unbedingt für die Prüfung benötigte sperrt, andererseits jegliche Aktivität überwacht.

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