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  • Irgendjemand

mehr als 1000 Beiträge seit 24.03.2000

Umsatzsteuerbetrug

Eines verstehe ich nicht. Der normale Ablauf ist doch so, daß bei
einer Lieferung an den Kunden der Händler die Umsatzsteuer berechnet,
d.h. er kassiert den Bruttobetrag. Davon muß er nun die 19% MwSt. an
das Finanzamt abführen. Wenn der Händler in ein Drittland (also kein
EU-Land) liefert, dann muß er gar keine MwSt. berechnen.

Wie kann denn da der Händler überhaupt etwas vom Finanzamt
zurückerhalten? Dazu müßte er doch Vorsteuer gezahlt haben und diese
belegen, aber laut Bericht wurden beim Kauf keine
Umsatzsteuererklärungen abgegeben, also auch keine Vorsteuer geltend
gemacht.
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