wizard m schrieb am 10.06.2017 12:53:
scheint bei dem Recht auf Reparatur wohl nachrangig.
Da wird überall eine desolate Sicherheitsmentalität im IT-BEreich moniert und dann nimmt eine Firma mal das Problem ernst dass hebelt man es wieder aus.
Ja was jetzt.
Was spricht gegen eine zweite sichere Authentifizierungsmethode? Und wenn die erfolgreich ausgeführt wurde, dann kann mir das Gerät doch auch die Kopplung des neu eingebauten Sensors erlauben, oder?
Eine durch Spezialgerätschaften aushebelbare Zugangskontrolle ist kein Sicherheitsfeature, sondern eher ein Sicherheitsleck. Kein Wunder, dass sie diese Spezialgerätschaften unter Verschluß halten wollen.