Ansicht umschalten
Avatar von iMil
  • iMil

mehr als 1000 Beiträge seit 26.11.2004

Re: BVerfG verwirft Verfassungsbeschwerde der Musikindustrie

irgendwie ;-) gefällt mit die entscheidung:

----
...
cc) Weiter geht die Verfassungsbeschwerde fehl, soweit sie die Frage,
ob sich der Linksetzer den verlinkten Inhalt zu eigen mache, für
nicht maßgeblich hält (vgl. BVerfGK 10, 153 <156 f.>). Entgegen der
Auffassung der Beschwerdeführerinnen wird der Inhalt der durch einen
Link in Bezug genommenen Internetseite nicht schon qua Verlinkung zum
Teil der vom Presseorgan geäußerten eigenen Meinung.

dd) Schließlich bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen
die Erwägung des Bundesgerichtshofs, gerade die Schwere des in Frage
stehenden Verstoßes könne ein besonderes Informationsinteresse
begründen. Entgegen der Darstellung in der Verfassungsbeschwerde
behauptet der Bundesgerichtshof nicht, schon das durch die Schwere
des Rechtsverstoßes ausgelöste Informationsinteresse der
Öffentlichkeit rechtfertige ohne Weiteres die Linksetzung. Der
Bundesgerichtshof wendet sich vielmehr umgekehrt gegen die Meinung
der Vorinstanz, ein schwerer Urheberrechtsverstoß gebiete schon für
sich ein Zurücktreten der Pressefreiheit.

Zutreffend nimmt der Bundesgerichtshof in seiner Abwägung zusätzlich
in den Blick, dass die Linksetzung als solche den Eingriff in
Urheberrechte nicht erheblich vertiefe, weil die Seite des
Softwareherstellers auch über eine Suchmaschine problemlos gefunden
werden könne.
...

Bewerten
- +
Ansicht umschalten