Ein Rennradfahrer muss allein für einen Unfallschaden haften, wenn der Crash durch seine gesenkte Kopfhaltung passiert ist. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg hervor, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. (Az.: 9 U 74/23)
https://www.n-tv.de/ratgeber/Wenn-der-Radler-mit-gesenktem-Kopf-in-ein-Auto-faehrt-article25162478.html