Member of the Inner Party schrieb am 28.01.2025 10:10:
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Theoretisch, denn bislang ist gänzlich unklar, wem der Wagen gehört.
#Wie ist denn das moeglich in einem Ueberwachungsstaat?
Jedes Auto hat an mehreren Stellen eine VIN eingraviert. Diese muesste in einer DB auffindbar sein. Weiss die Polizei das nicht?
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Unklar bleibe auch, ob das Auto womöglich gestohlen worden ist.
#Auch das stuende irgendwo, wenn der Besitzer es als gestohlen gemeldet hat.
O'Brien
Die Polizei könnte das, ist aber hier komplett unbeteiligt. Das Fahrzeug stand vertragswidrig lang auf einem privat bewirtschafteten Parkplatz.
Der einzige Grund, warum die Polizei hier evtl. aktiv werden könnte ist wohl, dass das Fahrzeug zwar abgemeldet wurde, aber immer noch im öffentlichen Verkehrsraum abgestelt war, wobei das in der Kombination von "nicht behindernd" und "auf Privatgrund" vermutlich keinerlei Priorität genießt.