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  • iMil

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Re: Bis zu 3 Jahren Knast wegen Verungimpfung des Staates und seiner Symbole

wie oft, glaubst du, wurde dieser Paragraph schon eingesetzt?

Rechtslage in der Schweiz

In der Schweiz ist der Tätliche Angriff auf schweizerische Hoheitszeichen im Art. 270 Strafgesetzbuch geregelt. Dabei werden nur solche Straftaten geahndet, die gegen „ein von einer Behörde angebrachtes schweizerisches Hoheitszeichen“ begangen wurden.
Wortlaut

Tätliche Angriffe auf schweizerische Hoheitszeichen

Wer ein von einer Behörde angebrachtes schweizerisches Hoheitszeichen, insbesondere das Wappen oder die Fahne der Eidgenossenschaft oder eines Kantons, böswillig wegnimmt, beschädigt oder beleidigende Handlungen daran verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft

https://de.wikipedia.org/wiki/Verunglimpfung_des_Staates_und_seiner_Symbole#Rechtslage_in_der_Schweiz

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