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Avatar von Mr. B.B.C.
  • Mr. B.B.C.

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Re: Man sollte zu niedrige BrĂĽcken verbieten!

iMil schrieb am 16.04.2025 17:51:

Brücken, die eine Höhenbeschränkung haben, und dazu gehören die 4m-Brücken, sind entsprechend ausgeschildert.

4 Meter wäre die maximale gesetzliche Fahrzeughöhe, k.A. ab wann das Ausschildern vorgeschrieben ist, vielleicht ab unter 4,50 m oder auch nur 4,20. Der Lkw-Fahrer wusste wie hoch seine Zugmaschine ist, hat aber den Bagger total vergessen. - Und wahrscheinlich hat er auch gegen eine Vorschrift für den Transport verstoßen; denn größere Fahrzeughöhen, hier die Fracht, bedürften Sondergenehmigungen. Ist natürlich unwahrscheinlich, dass er selber den Bagger "eingepackt" hat, muss aber trotzdem kontrollieren.

Wir haben hier zwei hintereinander liegenden Brücken, von der die eine Seite mit 3,80m und die andere Seite mit 4 m ausgeschildet ist, deren geringste Höhe über der Fahrbahn, selber ausgemessen, bei 4,50 m liegt. ;-)

Joa... vielleicht ist das ne Senke, dann braucht man für längere Auflieger auch mehr vertikalen Platz. Richtig dumm wäre, wenn man bei nem runden Tunnel die Höhe in der Tunnelmitte angibt, statt der an den Rändern...

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