disturbing noise ahead schrieb am 15.08.2024 03:03:
Erdbeertörtchen schrieb am 14.08.2024 19:56:
GEHT.GAR. NICHT.
Ist imho ein Fall für das BVerfG.und wird dort hoffentlich kassiert werden. GG Artikel 13 ist diesbezüglich ziemlich klar formuliert.
Dann lies mal nach 1 weiter:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/75-jahre-grundgesetz/artikel-13-gg-2267840
Aus dem Artikel: "Derzeit müssen die Ermittlungsbehörden vor einer Wohnungsdurchsuchung einen entsprechenden Antrag stellen, über den ein Ermittlungsrichter entscheidet."
Das soll in Zukunft nicht mehr nötig sein. Aus meiner Sicht ist das mit GG Artikel 13 nicht kompatibel.