Pearphidae schrieb am 31.08.2024 11:12:
Sobald ich mich in der Öffentlichkeit bewege, kann jederzeit aus irgend einer Ecke ein Irrer heran schießen und mich abmurksen wollen. Das werde ich nicht verhindern können, aber ich kann dichte Menschenansammlungen vermeiden, in denen ich keinen Fluchtweg habe. Es gibt auch Stichschutzwesten und Westen, die sowohl Schüsse als auch Stiche blockieren. Damit wären zwar noch Hals und andere Gliedmaßen frei, aber zumindest ein Teil des Körpers geschützt. Ich denke darüber nach.
Da wirst Du Dich aber oft umziehen mĂĽssen:
§ 17a VersammlG (Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)):
(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.