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Avatar von Erdbeertörtchen
  • Erdbeertörtchen

mehr als 1000 Beiträge seit 11.11.2019

Re: Pedelecs gehören zu den Kraftfahrzeugen?

Wurgl schrieb am 29.07.2024 21:25:

Erdbeertörtchen schrieb am 29.07.2024 21:09:

Wurgl schrieb am 29.07.2024 20:47:

Steht hier im Text ganz am Ende.
https://rp-online.de/nrw/staedte/viersen/viersen-ueber-dieses-tempo-30-schild-lacht-das-netz_aid-116751113

… und deshalb dürfen die nicht gegen die Einbahn fahren, auch wenn es für Fahrräder erlaubt ist?

Es ist in Deutschland wirklich alles geregt und zwar möglichst unverständlich und kompliziert.

Edith: Pedelecs werden exakt wie Fahrräder behandelt, anders als S-Pedelecs und E-Bikes.

Jo, steht hier: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__1.html

Es geht um S-Pedelecs. Okay. Again what learned. Diese feinen Unterschiede zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike kannte ich nicht. Ist ja noch verrückter.

Keine Ahnung ob dieser Artikel noch aktuell ist, aber innerhalb der EU scheint es durchaus unterschiedliche Regelungen zu geben.

https://www.adoebike.com/de/blogs/news/an-ultimate-guide-to-e-bike-laws-in-europe

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