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  • iMil

mehr als 1000 Beiträge seit 26.11.2004

Re: Pedelecs gehören zu den Kraftfahrzeugen?

ein S-Pedelec ist rechtlich gesehen ein 'Kleinkraftrad', früher auch als Mofa bekannt.
Da es schneller als 25 km/h mit Motorunterstützug gefahren werden kann (bei einem Pedelec/E-Bike ist bei der Motorunterstützung spätestens bei 25 km/h Schluss), ein Versicherungskennzeichen und ein Helm getragen werden muss, ist es nach der STVZO ein Kraftfahrzeug.
Ein Fahrrad und E-Bike ist nur ein Fahrzeug

So etwas lernt man in der Fahrschule, und später, als Führerscheininhaber bei den Änderungen der STVO (die aktuellen Regeln und Vorschriften man, auch wenn man einen Führerschein hat, den der Kaiser persönlich unterschrieben hatte, immer wissen muss.)

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